Verfahren gegen Daimler-Betriebsrat:"Fuck Charlie Hebdo"

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  • Ein Daimler-Betriebsrat äußert auf Facebook Verständnis für die Anschläge auf das Satiremagazin Charlie Hebdo in Paris.
  • Der Mann soll nun seines Amtes enthoben werden. Das haben Daimler, der Betriebsrat und die IG Metall beantragt.
  • Die Gewerkschaft argumentiert, dass Betriebsräte den gesetzlichen Auftrag haben, im Betrieb für Gleichberechtigung und demokratische Rechte einzustehen.
  • An seinen alten Arbeitsplatz könnte er aber wieder zurückkehren.

Kontroverse Äußerungen über Charlie Hebdo

Einem Betriebsrat im Daimler-Werk in Rastatt, Baden-Württemberg, droht ein Amtsenthebungsverfahren wegen Äußerungen über den Anschlag auf das Satiremagazin Charlie Hebdo. Sowohl Betriebsrat als auch IG Metall und Unternehmen wollen beim Arbeitsgericht Karlsruhe seine Amtsenthebung beantragen. Das bestätigten alle drei Seiten.

Der Mann habe mit Äußerungen auf seiner privaten Facebook-Seite wie "Jeder Mensch zahlt für seine Taten! Die einen früher, die anderen später... Fuck Charlie Hebdo" für Aufruhr in der Belegschaft gesorgt, hieß es von Seiten der IG Metall. Bei dem Anschlag auf das französische Satiremagazin waren am 7. Januar in Paris zwölf Menschen von Islamisten getötet worden.

Verstoß gegen gesetzlichen Auftrag

Die Äußerungen gingen nach Ansicht der Gewerkschaft weit über eine normale Meinungsäußerung hinaus. Sie deuteten auf eine Haltung hin, die "Mord als legitimes Mittel in der politischen Auseinandersetzung rechtfertigt".

Gewerkschaft und Betriebsrat hätten den Mann aufgefordert, sich von den Äußerungen zu distanzieren. Er habe das abgelehnt, hieß es. Ein Betriebsrat habe den gesetzlichen Auftrag, im Betrieb für Gleichberechtigung und demokratische Rechte einzustehen, begründete die IG Metall das Verfahren.

Betriebsrat könnte seinen Posten verlieren

Hat die Amtsenthebung vor dem Arbeitsgericht Erfolg, verliert der Mann seinen Betriebsratsposten. Für diesen war er freigestellt. Er könnte aber wieder an seinen früheren Arbeitsplatz zurückkehren, weitere Konsequenzen drohen nicht.

Meinungsäußerungen auf Facebook und anderen sozialen Medien seien privat, sagte ein Daimler-Sprecher. Voraussetzung für arbeitsrechtliche Konsequenzen seien ein klarer Bezug zum Arbeitsverhältnis sowie ein Verstoß gegen die arbeitsrechtlichen Pflichten. "Dies ist hier nicht der Fall." Auch ein Ausschlussverfahren aus der IG Metall ist nach den Worten einer Sprecherin aktuell nicht vorgesehen. Der Fall werde aber noch geprüft.

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