Urteil im ersten Cum-Ex-Strafprozess:Angeklagte zu Bewährungsstrafen verurteilt

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Das Landgericht Bonn erwartet viele weitere Cum-Ex-Prozesse. (Foto: Lukas Schulze)

Im ersten Cum-Ex-Strafprozess durften die Angeklagten mit milden Strafen rechnen. Und so kam es auch. Aber klar ist nun auch: Die Aktiendeals zulasten des Fiskus waren strafbar.

Von Jan Willmroth und Nils Wischmeyer, Frankfurt/Köln

Im größten Steuerskandal der bundesdeutschen Geschichte hat das Landgericht Bonn am Mittwochabend zwei frühere Investmentbanker wegen Steuerhinterziehung zu Haftstrafen verurteilt. Martin S. erhielt für seine Beteiligung an den Cum-Ex-Aktiengeschäften eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, zudem muss er 14 Millionen Euro zurückzahlen. Sein Mitangeklagter Nick D. wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Gericht setzte beide Strafen zur Bewährung aus. Die 12. Große Strafkammer folgte mit ihrem Urteil weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die wegen der umfangreichen Aufklärungshilfe der Angeklagten für milde Strafen plädiert hatte. Angesichts des angeklagten Steuerschadens von fast 400 Millionen Euro kommen beide damit glimpflich davon. Die Bankengruppe M.M. Warburg soll 176 Millionen Euro zurückzahlen. Mit dem Richterspruch von Mittwoch geht nach 44 Verhandlungstagen einer der meist beachteten Wirtschaftsprozesse der vergangenen Jahre zu Ende. Weltweit schauten Anwälte, Strafverfolger, Beschuldigte und Finanzbeamte nach Bonn und verfolgten den ersten Strafprozess wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Börsengeschäften. Beim Handel von Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch hatten sich Banken, Händler, reiche Investoren und deren Gehilfen spätestens von 2006 an bis einschließlich 2011 an den deutschen Steuerkassen bedient, indem sie sich zu Unrecht Steuern anrechnen oder erstatten ließen. Der Schaden liegt bei mehr als zehn Milliarden Euro allein in Deutschland, andere europäische Staaten verloren relativ zur Bundesrepublik noch mehr Geld.

Jetzt hat zum ersten Mal ein Strafgericht entschieden: Was da über Jahre gelaufen ist, war nach deutschem Recht strafbare Steuerhinterziehung in ganz großem Stil, es war eine perfide Form der organisierten Kriminalität, bei der sich erfinderische Finanzprofis und Anwälte am Geld der Allgemeinheit bereichert haben. Ein Diebstahl an der Gesellschaft. Das Urteil ist einstweilen nicht rechtskräftig, eine Revision zum Bundesgerichtshof gilt als sicher. Aber mit diesem Tag steht fest: Für alle, die noch behaupten, sie hätten nur Gesetzeslücken ausgenutzt, wird es eng.

"Man kann nicht Einzelne als Sündenbock hinstellen und stellvertretend für andere bestrafen"

Am Vormittag hatte zunächst Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker das Wort. Seit 2013 ermittelt sie gegen die Steuerdiebe, sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, das ganze System Cum-Ex aufzudecken und nicht nur einzelne überführte Täter zu belangen. So ist es auch zu erklären, dass sie am Ende milde Strafen für die beiden Angeklagten forderte. Zehn Monate für Nick D., der erst als junger Aktienhändler bei der Hypo-Vereinsbank und später als Angestellter des berüchtigten Hedgefonds Ballance Group an Cum-Ex-Geschäften beteiligt war. Und ein Jahr und zehn Monate für Martin S., den früheren Kollegen von D. bei der Bank, Gründer und Gesellschafter von Ballance, der zahlreiche Cum-Ex-Geschäfte orchestriert hatte, minutiös geplant in komplexen Excel-Tabellen.

Beide hatten umfangreich ausgesagt, waren weitgehend geständig und haben zahlreiche andere Akteure schwer belastet. "Man kann nicht Einzelne als Sündenbock hinstellen und stellvertretend für andere bestrafen", sagte Brorhilker in ihrem Plädoyer, nachdem sie ausgeführt hatte, dass sie beide durchaus für schuldig halte. Die Angeklagten seien lediglich zwei von Hunderten, die mit Cum-Ex-Geschäften einen riesigen Steuerschaden verursacht hätten. Sie seien Teil einer "Hinterziehungsindustrie" - und sie seien Kronzeugen, die geholfen hätten, weitere, mit Cum-Ex-Deals vergleichbare Geschäftsmodelle aufzudecken. Ähnlich wie in Mafiaprozessen, sollten in Brorhilkers Augen diejenigen belohnt werden, die auspacken. Am Schluss betonte Brorhilker noch einmal: Das Bonner Verfahren sei ja nicht das Ende der Aufklärung, sondern der Auftakt.

Die Verteidigerin von Martin S., Hellen Schilling, schloss sich dem an. Sie beschrieb in ihrem Plädoyer, wie wichtig "tax trades" - steuergetriebene Börsengeschäfte ohne Kursrisiko, die nur durch Dividenden und Kapitalertragsteuern profitabel sind - für Investmentbanken. Sie zeichnete das Versagen des deutschen Gesetzgebers nach bei dem Versuch, derartige Geschäfte zu unterbinden. Und sie erinnerte an ein Bild, das S. im Verfahren erwähnt hatte: "Dass Fenster und Türen einer Bank offenstehen, der Wachmann schläft und ein Schild auf die ausgeschaltete Alarmanlage hinweist, berechtigt nicht dazu, den Tresor zu räumen", sagte Schilling, allerdings sei es doch mildernd zu berücksichtigen. Genau wie die Aufklärungshilfe: S. hat der Staatsanwaltschaft zufolge in 35 Ermittlungsverfahren zur Aufklärung beigetragen. Er hat entscheidend geholfen, das System Cum-Ex zu enttarnen. Und: "Herr S. hat seine Lektion gelernt", betonte Schilling. Der Verteidiger von Nick D., Stefan Kirsch, sprach sich ebenso für eine milde Strafe aus. Auch D. hatte umfassend ausgesagt, war im Wesentlichen geständig, und er werde, sagte Kirsch, "in die Geschichte eingehen als eines der Gesichter von Cum-Ex". Damit sei es schwierig, beruflich und wirtschaftlich wieder Fuß zu fassen - oder auch nur ein Girokonto zu eröffnen. Wie viel sich auf den Konten der Akteure zwischenzeitlich angesammelt hatte, zeigte im Prozess das Beispiel Martin S.: 14 Millionen Euro, die er für sich selbst mit Cum-Ex-Geschäften verdient habe, soll er nach dem Urteil zurückzahlen.

Die Bankengruppe M.M. Warburg aus Hamburg gab sich nicht so einfach geschlagen. Sie war als einzige von fünf am Prozess beteiligten Finanzfirmen übrig geblieben, als letzte Firma also, die mit einer Rückzahlung der Gelder aus den angeklagten Taten rechnen musste. Die anderen hatte die Kammer ausgeladen, um den Prozess in dieser Woche eilig abschließen zu können. Warburg verteidigte sich dann heftig: "Eine Einziehung bei meiner Mandantin hat zu unterbleiben", forderte der Anwalt der Bank, Christian Jehke, nachdem er am Vortag erfolglos beantragt hatte, den Prozess wegen der Coronakrise zu unterbrechen. Denn es müsse erwiesen sein, dass die Angeklagten direkt für die Warburg-Bank gehandelt hätten - was in diesen Fällen zu bezweifeln sei. Ob Warburg tatsächlich die 176 Millionen Euro zurückzahlen muss, so wie es die Kammer in Bonn jetzt verfügt hat: Auch in dieser Frage wird wahrscheinlich der Bundesgerichtshof gefordert sein.

© SZ vom 19.03.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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