Teure Nummernspiele:Kampfansage gegen Telefonbetrug

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Abzocke per Telefon, aber die Behörden sind machtlos? Jetzt pocht Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger auf eine effektive Verfolgung.

Daniela Kuhr, Berlin

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) fordert Polizei und Staatsanwaltschaften auf, mit Nachdruck gegen falsche Gewinnversprechen von Betrügern am Telefon vorzugehen. "Es handelt sich bei solchen Anrufen ganz klar um strafbares Verhalten", sagte sie am Sonntag zur Süddeutschen Zeitung.

Abzocke per Telefon: Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger pocht auf eine rasche Aufklärung darüber, warum die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden. (Foto: dpa)

Die SZ hatte zuvor aus einem Schreiben der Bundesnetzagentur berichtet, wonach die Zahl betrügerischer Telefonanrufe drastisch zunimmt. Bei solchen Anrufen meldet sich meist eine Stimme vom Band, die dem Angerufenen mitteilt, er habe ein Auto der Luxusklasse gewonnen. Er müsse nur bei einer Telefonnummer anrufen, die mit 0900 beginnt - und damit teuer ist. Die Bundesnetzagentur beklagt, dass Polizei und Staatsanwaltschaften nur selten durchgriffen. Selbst bei großen Betrugsfällen finde "faktisch keine Strafverfolgung statt".

Leutheusser-Schnarrenberger will nun rasche Aufklärung darüber, warum die Täter nicht zur Rechenschaft gezogen werden. "Ich fordere von den Landesjustizministern eine schnellstmögliche Bestandsaufnahme über Anzahl und Ursache eingestellter Verfahren wegen Telefonbetrug", sagte die Ministerin. Zugleich wies Leutheusser-Schnarrenberger darauf hin, dass "etwaige Defizite im Vollzug und bei der Strafverfolgung in unserem föderalen System eindeutig Ländersache" seien. "Da brauchen die Länder keine Nachhilfe aus Berlin", sagte die FDP-Politikerin.

Auch im Bundesverbraucherschutzministerium ist man alarmiert. Die parlamentarische Staatssekretärin Julia Klöckner (CDU) plädiert dafür, Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften einzurichten. "Dann hätten wir die nötigen Ressourcen und Kenntnisse, um die Täter effektiv verfolgen zu können", sagte Klöckner der SZ. Der verbraucherpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Erik Schweickert, betonte, dass Telefonbetrug "alles andere als ein Kavaliersdelikt" sei. Polizei und Staatsanwaltschaften müssten "diese massenhaften illegalen Geschäftspraktiken endlich mit aller Entschlossenheit bekämpfen".

Die Opposition fordert ebenfalls mehr Nachdruck bei der Strafverfolgung. "Wir brauchen dringend eine Staatsanwaltschaft, die sich im Schwerpunkt um diesen Massenbetrug kümmert", sagte Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn. Ansonsten werde das Problem nicht wirklich angegangen. "Nur wenn man sich die Vielzahl von kleineren Beträgen in Gänze anschaut, wird der Handlungsbedarf deutlich." Zudem müsse man den Tätern im Vorfeld den Betrug so schwer wie möglich machen. "Fraglich ist, ob 0900-Nummern wirklich bis zu drei Euro kosten dürfen und ob bei der jetzigen unkomplizierten Anmeldung dieser Nummern nicht noch zusätzliche Sicherheitsauflagen gemacht werden müssen", sagte Höhn, "beispielsweise die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses."

Nummern im Notfall einfach sperren

Die Grünen-Politikerin spricht sich dafür aus, betrügerische 0900-Nummern bei der Abrechnung durch Telekom, Alice oder andere Firmen schneller zu sperren. "Diese Anschluss-Betreiber sind dazu verpflichtet, für die 0900-Nummern das Geld einzuziehen und dieses dann an die jeweiligen Betreiber-Firmen oder Personen weiterzuleiten", sagte Höhn. "Wenn das Geld erst gar nicht eingezogen wird, gibt es auch keine geschädigten Verbraucher."

Nicht nur beim Telefonbetrug hatte die Bundesnetzagentur eine deutliche Zunahme verzeichnet, sondern auch bei unerlaubten Werbeanrufen. Mit diesen Anrufen versuchen Unternehmen, Verbraucher am Telefon zum Abschluss eines Vertrags zu bewegen. Sie sind schon länger verboten, wenn der Verbraucher nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Doch erst seit einem Jahr darf die Bundesnetzagentur in solchen Fällen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro gegen die Unternehmen verhängen. Damit sind unerlaubte Werbeanrufe - im Gegensatz zum Telefonbetrug - jedoch keine Straftat, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Verbraucherschützer halten die neuen Bußgeld-Vorschriften allerdings für nicht ausreichend. Das noch von der großen Koalition verabschiedete Gesetz wird derzeit im Bundesjustizministerium auf seine Wirksamkeit überprüft. "Wenn sich bei der Evaluierung herausstellt, dass das Gesetz zu zahnlos ist und deutliche Defizite beim Verbraucherschutz aufweist, dann müssen wir selbstverständlich Vorschläge zur Nachbesserung diskutieren", sagte Leutheusser-Schnarrenberger.

© SZ vom 02.08.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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