Telekommunikation:Verbraucherschützer prüfen Klagen gegen andere Drosselangebote

Düsseldorf (dpa) - Nach dem ersten juristischen gegen Volumengrenzen bei Flatrates der Telekom nehmen Verbraucherschützer auch Angebote anderer Anbieter ins Visier. Wenn das Urteil rechtskräftig sei, werde man sich genau überlegen, ob nicht auch andere Firmen abgemahnt werden müssten, sagte Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale NRW der "Rheinischen Post". Die Telekom sei nicht das einzige Unternehmen, das Flatrates im Festnetz bewirbt und dann in Wahrheit doch Volumengrenzen hat.

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Düsseldorf (dpa) - Nach dem ersten juristischen gegen Volumengrenzen bei Flatrates der Telekom nehmen Verbraucherschützer auch Angebote anderer Anbieter ins Visier. Wenn das Urteil rechtskräftig sei, werde man sich genau überlegen, ob nicht auch andere Firmen abgemahnt werden müssten, sagte Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale NRW der „Rheinischen Post“. Die Telekom sei nicht das einzige Unternehmen, das Flatrates im Festnetz bewirbt und dann in Wahrheit doch Volumengrenzen hat.

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