Berlin (dpa) - Gegen dubiose Geschäftsmethoden im Internet und am Telefon gelten jetzt schärfere Regeln zum Schutz der Verbraucher. Bei unerlaubten Werbeanrufen steigt das Bußgeld für unseriöse Anbieter von 50 000 Euro auf bis zu 300 000 Euro. Das entsprechende Gesetzespaket trat heute in Kraft. Gewinnspielverträge, von denen am Telefon die Rede ist, werden nur wirksam, wenn sie in Textform - also per Brief, Fax oder Mail - abgeschlossen werden. Eingedämmt werden sollen auch überteuerte Massenabmahnungen privater Internetnutzer.
Telekommunikation:Dubiose Telefonwerbung und Massenabmahnungen: Schärfere Regeln
Berlin (dpa) - Gegen dubiose Geschäftsmethoden im Internet und am Telefon gelten jetzt schärfere Regeln zum Schutz der Verbraucher. Bei unerlaubten Werbeanrufen steigt das Bußgeld für unseriöse Anbieter von 50 000 Euro auf bis zu 300 000 Euro. Das entsprechende Gesetzespaket trat heute in Kraft. Gewinnspielverträge, von denen am Telefon die Rede ist, werden nur wirksam, wenn sie in Textform - also per Brief, Fax oder Mail - abgeschlossen werden. Eingedämmt werden sollen auch überteuerte Massenabmahnungen privater Internetnutzer.
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