Steuerzahlerbund:Steuerzahlerbund kritisiert ÖPNV-Marke und Kunst in Worms

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Zahlreiche Banknoten von 10, 20 und 50 Euro liegen auf einem Tisch. (Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa)

Was haben eine Licht- und Kunstinstallation in Worms und die ÖPNV-Dachmarke „Rolph“ gemeinsam? Sie kommen im Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler vor - und müssen Kritik einstecken.

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Mainz/Worms (dpa/lrs) - Vom Nibelungenschatz bis zur ÖPNV-Kampagne: Im Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler tauchen in diesem Jahr mehrere Fälle aus Rheinland-Pfalz auf. Erwähnt wird eine Licht- und Klanginstallation auf dem Rhein in Worms namens „Eindutzend“. Sie soll seit Mitte 2022 an den Nibelungenschatz im Fluss erinnern, mit einem Lichtstrahl optisch und mit einem Geräusch aus einem Lautsprecher akustisch das Versenken des Nibelungengoldes im Rhein erlebbar machen - so wie es einst im Nibelungenlied beschrieben wurde.

Doch laut dem Bund der Steuerzahler musste die Installation auf Weisung des Wasser- und Schifffahrtsamtes schon zweimal außer Betrieb gehen, weil Schiffer je nach Wasserstand des Rheines geblendet werden könnten. Auch aktuell ist sie nicht in Betrieb. Die Installation habe bislang mehr Probleme geschaffen als Freude verursacht, konstatierte der Bund der Steuerzahler. Dabei seien mehr als 100 000 Euro in das Werk der Künstlerin Birgit Schuh gesteckt worden. „Wie viel Steuergeld wird letztlich in den Rhein geworfen?“, fragte der Bund der Steuerzahler - und ergänzte mit Blick auf die Sage: „Hoffentlich keine zwölf Leiterwagen voll.“

Nach Angaben der Stadt Worms ist noch unklar, wann die Installation wieder zu sehen und hören sein wird. Das Wasser- und Schifffahrtsamt habe in der Zwischenzeit einige Dinge genannt, die beachtet werden müssten, teilte eine Sprecherin mit. „Sollte der Dienstleister, der mit der Installation betraut wurde, hierfür eine technische Umsetzung ermöglichen können, soll die Installation nach erneuter Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt wieder in Betrieb gehen.“

Ein Dorn im Auge ist dem Bund der Steuerzahler auch die 2019 noch vom damaligen rheinland-pfälzischen Verkehrsminister und heutigem Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) vorgestellte ÖPNV-Dachmarke „Rolph“. Bis Ende 2022 seien für die Marke mehr als drei Millionen Euro ausgegeben worden, erklärte der Bund der Steuerzahler. Inzwischen sei die „Notbremse“ gezogen worden. Dem Bund der Steuerzahler habe das Mobilitätsministerium in Mainz mitgeteilt, dass aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung, Politik und Presse mit „Rolph“ kein positives Image mehr habe vermittelt werden können.

Die oppositionelle CDU in Rheinland-Pfalz griff die Kritik auf. Generalsekretär Gordon Schnieder sagte mit Blick auf „Rolph“: „Was seinerzeit mit großem Tamtam gestartet war, entpuppt sich - wenig überraschend - jetzt als reine Steuerverschwendung.“ Währenddessen warteten die Menschen in den ländlichen Regionen nach wie vor auf tragfähige ÖPNV-Konzepte.

Das Mobilitätsministerium in Mainz hält die Grundidee einer Dachmarke für „richtig und wichtig“. „Die Marke „Rolph“ hat sich allerdings nicht ausreichend etablieren können, um einen ausreichend positiven Effekt auf die Vermittlung des ÖPNV und seiner Angebote zu haben.“ Daher werde nachgesteuert, Details eines neuen Konzepts stünden noch nicht fest. Es werde jedoch kein zusätzliches Geld bereitgestellt. „Die Umstellung wird im laufenden Geschäft erledigt werden.“

Die vom Steuerzahlerbund im Zusammenhang mit „Rolph“ erwähnten rund drei Millionen Euro teilten sich auf in knapp 172 000 Euro, die die Entwicklung der Marke in den Jahren 2018 und 2019 netto gekostet habe, sowie rund 2,87 Millionen Euro für Maßnahmen im Rahmen der Marke in den Jahren 2019 bis 2022. Die Finanzierung der Dachmarke erfolge über Drittmittel, die die Verkehrsunternehmen zweckgebunden zur Verfügung stellten. Derzeit werden laut Ministerium im Schienenverkehr pro Jahr und Kilometer gut drei Cent eingezahlt, im Busbereich seien es auf einigen Linien gut ein Cent pro Jahr und Kilometer. Das ergebe beispielsweise für 2023 eine Summe von ungefähr 1,3 Millionen Euro. „Wer im Auftrag der öffentlichen Hand Verkehrsleistungen erbringt, ist dazu verpflichtet, sich in das gemeinsame Marketing einzubringen.“

Im dritten Fall des Schwarzbuchs mit Landesbezug geht es um einen früheren Bundestagsabgeordneten aus Rheinland-Pfalz, der strafrechtlich verurteilt worden war. Trotz des inzwischen rechtskräftigen Urteils stünden dem Mann weiter bestimmte Versorgungsansprüche als ehemaliger Bundestagsabgeordneter zu, monierte der Bund der Steuerzahler.

Der Bund sieht eine Ungleichbehandlung, ein Polizist etwa müsse in einem ähnlich gelagerten Fall mit seiner Entlassung und dem Verlust von Pensionsansprüchen rechnen. Die Bürger könnten zu Recht eine Vorbildfunktion von ihren Volksvertretern erwarten. Die Abgeordneten sollten ihre Regeln dringend schärfen und sich am Beamtenrecht orientieren.

© dpa-infocom, dpa:231017-99-593708/4

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