Freistellungsauftrag:Steuersparen mit dem Partner

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Um die Versteuerung ihrer Erträge aus Aktienverkäufen müssen sich die Anleger nicht selbst kümmern - das übernimmt die Bank. (Foto: Westend61/imago images)

Wer mit Aktien, Fonds oder ETF Gewinne macht, sollte seine Freibeträge sinnvoll aufteilen.

Von Andreas Jalsovec, München

Für das Jahr 2020 dürfte bei vielen Banken und Online-Brokern ein erhöhter Rechenaufwand anfallen. Die Geldhäuser ermitteln zum Jahresende für die Depots ihrer Kunden die Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen. Und da gab es im vergangenen Börsenjahr einiges zu tun. Während der Corona-Krise realisierten viele Anleger Verluste mit Aktien, Fonds oder ETF. Auf der anderen Seite bescherte ihnen die anschließende schnelle Erholung zum Teil hohe Gewinne.

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