Steuern:Was will mir das Finanzamt nur damit sagen?!

Lesezeit: 2 min

Bei der Aktensuche: Gerade in der Verwaltung sind die Prozesse oft langsam. Dabei könnte die Digitalisierung einiges vereinfachen. (Foto: Ute Grabowsky/imago images/photothek)

Deutschlands Finanzämter sollen künftig so kommunizieren, dass es ein durchschnittlich begabter Mensch auch ohne Wörterbuch versteht. Das ist für alle Beteiligten eine Herausforderung.

Von Claus Hulverscheidt, Berlin

Wer heute Post vom Finanzamt erhält, benötigt meist entweder ein Wörterbuch Beamtendeutsch-Deutsch, die Hilfe eines teuren Beraters oder gleich den Beistand des lieben Gottes, um die Bescheide und Aufforderungen zu verstehen. Verzichten Bürgerinnen und Bürger auf derlei Unterstützung und versäumen deshalb etwa eine Frist, handeln sie sich nicht nur jede Menge Ärger ein. Sie laufen auch Gefahr, Fehler zu begehen, die sie am Ende viel Geld kosten können.

In Zukunft soll nun Schluss sein mit dem Kauderwelsch, das haben die Finanzminister der Länder bei ihrem jüngsten Treffen noch einmal bekräftigt. Statt die Menschen mit absonderlichen Schreiben und gewundenen Sätzen über zehn, zwölf Zeilen zu drangsalieren, werden die Behörden angewiesen, kurz, klar und allgemein verständlich mit den Steuerzahlern zu kommunizieren. Hinzukommen sollen eine freundliche, direkte Ansprache, der weitgehende Verzicht auf Fachausdrücke sowie eine logische Gliederung aller Schreiben in Kernaussage und Begründung. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist an den entsprechenden Neuformulierungen wie auch an den Schulungen der Beamten das Mannheimer Leibniz-Institut für Deutsche Sprache (IDS) beteiligt.

Ein großer Teil der Vorarbeiten ist bereits erledigt: So haben Bund und Länder bisher 702 Musterschreiben der Finanzämter schlicht aussortiert und 484 weitere sowie 148 Textbausteine sprachlich überarbeitet. Im laufenden Jahr sollen die verbliebenen rund 100 Musterschreiben neu verfasst werden. Das IDS wird sich alle künftigen Standardformulierungen noch einmal anschauen und eine Empfehlung vorlegen, wo gegebenenfalls weitere Änderungen notwendig sind. Derweil sollen die neuen Schreiben Schritt für Schritt die bisherigen ablösen.

Von den Neuregelungen sollen auch die Finanzbehörden selbst profitieren

Wie die Veränderungen aussehen, über die der Mediendienst The Pioneer zuerst berichtet hatte, zeigt etwa die Aufforderung an einen Steuerzahler, zu Unrecht kassierte Leistungen zurückzuzahlen. Bisher hieß es: "Die für die vorstehend bezeichneten vermögenswirksamen Leistungen festgesetzten und ausgezahlten Arbeitnehmer-Sparzulagen werden hiermit zurückgefordert, weil (...) sich das maßgebliche zu versteuernde Einkommen nachträglich in der Weise geändert hat, dass die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 1 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes überschritten wurde, die angelegten vermögenswirksamen Leistungen nicht fristgerecht verwendet wurden oder über sie vor Ablauf der Sperrfrist verfügt wurde oder die für die vermögenswirksame Anlage geltenden Sperr-, Verwendungs- oder Vorlagenfristen verletzt wurden." So weit, so verwirrend.

Künftig lautet das Anschreiben: "Die für Sie festgesetzten vermögenswirksamen Leistungen und die an Sie ausgezahlte Arbeitnehmer-Sparzulage fordere ich hiermit zurück. Begründung: Ihr zu versteuerndes Einkommen hat sich nachträglich in der Weise geändert, dass die maßgebliche Einkommensgrenze überschritten wurde. Sie haben die angelegten vermögenswirksamen Leistungen nicht fristgerecht verwendet."

Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Heiko Geue sagte der Süddeutschen Zeitung, die gesamte Behördenkommunikation müsse besser, einfacher und digitaler werden. "Dazu gehört auch eine einfachere Sprache", betonte der SPD-Politiker. Die Bürgerinnen und Bürger müssten künftig die Möglichkeit erhalten, mit dem Finanzamt in erster Linie online zu kommunizieren. Es sei aber wenig sinnvoll, überholte bürokratische Verfahren aus der Papierzeit erst zu digitalisieren, um anschließend den Versuch zu unternehmen, sie wieder zu entschlacken. Vielmehr müsse die Digitalisierung genutzt werden, um auch beim Bürokratieabbau endlich voranzukommen.

Davon, so Geue, profitierten im Übrigen neben den Bürgerinnen und Bürgern auch die Finanzämter; die müssten angesichts des allgemeinen Fachkräftemangels in Zukunft schlanker werden und effizienter arbeiten. "Wir hinken beim Bürokratieabbau schon lange hinter unseren eigenen Ansprüchen her", so der Minister. "Jetzt brauchen wir ihn dringender denn je."

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: