Steuererklärung:So fechten Sie Ihren Steuerbescheid an

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Fordert das Finanzamt Ihrer Meinung nach zu viel Geld, sollten Sie Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen. Das geht auch, wenn Sie selbst etwas vergessen haben, was die Steuerlast mindern könnte.

Von Larissa Holzki

Einige Wochen nach Abgabe der Steuererklärung kommt Post vom Finanzamt - der Steuerbescheid. Manche Steuerzahler erhalten dann Geld zurück, andere müssen nachzahlen. Es kann aber sein, dass die Finanzbeamten sich verrechnet haben ( Wie Sie den Bescheid überprüfen, lesen Sie in diesem Ratgeber-Text). Sind Sie nicht sicher, ob alles rechtens ist, und erscheint Ihnen die geforderte Summe zu hoch, sollten Sie Einspruch gegen den Bescheid einlegen.

Dafür haben Sie nach Erhalt des Steuerbescheids einen Monat lang Zeit. Die Frist beginnt mit dem Tag des Poststempels plus drei volle Tage. Das heißt, wenn der Brief an einem Montag gestempelt wurde, beginnt die Rechtsmittelfrist am Freitag und endet vier Wochen später. Fällt dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag haben Sie noch bis zum darauffolgenden Werktag Zeit für den Einspruch. Ist der Steuerbescheid später bei Ihnen eingegangen, können Sie sich auf das Zustellungsdatum berufen. Nach Ende der Einspruchsfrist ist der Steuerbescheid rechtskräftig und nicht mehr änderbar (lesen Sie hier , was zu tun ist, wenn Sie die Einspruchsfrist verpasst haben).

Der Einspruch kann formlos per Post, E-Mail oder Fax erfolgen oder beim Finanzamt zur Niederschrift erklärt werden. Damit das Finanzamt die Berechnung überprüfen kann, sollten Sie darlegen, warum Sie den Bescheid anfechten. Das Wichtigste aber ist, dass Sie rechtzeitig reagieren. Um Zeit zu gewinnen, können Sie daher auch ohne Begründung Einspruch einlegen und die Kritik später nachreichen oder den Rechtsbehelf zurückziehen. So haben Sie die Möglichkeit, alles in Ruhe zu prüfen.

Das Finanzamt verlangt zu wenig Steuern - und nun?

Wenn Sie bei der Durchsicht der Dokumente bemerken, dass Sie versehentlich unvollständige oder falsche Angaben gemacht haben, sind Sie verpflichtet, dem Finanzamt eine korrigierte Steuererklärung vorzulegen. Anderenfalls machen Sie sich der Steuerhinterziehung schuldig. Entdecken Sie aber einen Rechenfehler der Beamten zu Ihren Gunsten, müssen Sie dies nicht kundtun.

Ob Sie nun mit dem Steuerbescheid einverstanden sind oder nicht: Die geforderte Summe müssen Sie erst einmal bezahlen, denn sonst verlangt das Finanzamt Säumniszuschläge von einem Prozent pro Monat. Sollten Sie Recht bekommen, wird das Geld zurückerstattet. Wer dennoch weder die laut Bescheid fälligen Steuern noch die Zuschläge zahlen will, bevor der Steuerbescheid überarbeitet ist, sollte zusammen mit dem Einspruch beantragen, dass die "Vollziehung des Steuerbescheids" ausgesetzt wird. Dabei sollten Sie jedoch darlegen können, dass ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Steuerbescheids bestehen.

Tipp: Mit einem Einspruch gehen Sie kein Risiko ein. Das Finanzamt kann zwar zu dem Schluss kommen, dass Sie noch mehr Steuern zahlen müssen, auf diese Verschlechterung müssen die Beamten allerdings vorzeitig hinweisen. In diesem Fall können Sie dann den Rechtsbehelf zurücknehmen und kommen schadlos davon. Wird der Einspruch zurückgewiesen, bleibt die Möglichkeit einer Klage. Ob diese Aussicht auf Erfolg hat, klären Sie am besten mit einem Steuerberater ( lesen Sie hier : "Wie finde ich einen guten Steuerberater?").

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