Schumacher-Prozess eingestellt:200.000 Euro und sonst nichts

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Ex-Infineon-Chef Ulrich Schumacher kommt mit einer Geldauflage davon. Sein Prozess um Bestechlichkeit wurde eingestellt. Ob er von seinem Ex-Arbeitgeber noch ein Restabfindung erhält, ist aber noch nicht geklärt.

Einer der spektakulärsten Wirtschaftprozesse des Jahres in Deutschland ist zu Ende. Dem früheren Infineon-Chef Ulrich Schumacher konnte der Vorwurf der Bestechlichkeit nicht nachgewiesen werden. Zahlen muss er nun lediglich eine Geldauflage von 200.000 Euro wegen Steuerdelikten.

Ende eines langen Prozesses: Ulrich Schumacher verlässt mit seinen Verteidigern Leonard Walischewski (l.) und Hanns Feigen das Landgericht in München. (Foto: Foto: dpa)

Sobald Schumacher die Auflage begleicht, ist die Sache für ihn endgültig vom Tisch und bleibt damit ohne Vorstrafe. Bereits am Montag hatten sich Strafkammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf die Einstellung des Verfahrens geeinigt.

"Es fehlt nach derzeitigem Stand der Beweisaufnahme an einem Tatnachweis", sagte der Vorsitzende Richter Peter Noll. So sei nicht bewiesen worden, dass Schumacher von einem früheren Geschäftsfreund Schmiergeld angenommen habe. Das gelte auch für die Anklagepunkt Untreue und versuchter Betrug.

Die 5. Strafkammer des Landgerichts München machte zu Schumachers Gunsten auch die lange Verfahrensdauer geltend. Über mehr als vier Jahre hatten sich die Ermittlungen erstreckt.

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Die Geldauflage wegen Steuerdelikten fließt zur Hälfte der Staatskasse zu, der Rest geht in Portionen zu je 10.000 Euro an gemeinnützigen Einrichtungen und Vereinen wie der Anti-Korruptionsorganisation Transparency.

Nur ein Belastungszeuge

Die Staatsanwaltschaft hatte Schumacher vorgeworfen, er habe Schmiergeld von dem früheren Sponsorenvermittler Udo Schneider angenommen, um die Teilnahme an privaten Autorennen zu finanzieren, was Schumacher stets zurückwies. Hauptbelastungszeuge der Anklage in dem Verfahren war Schneider, der selbst Zahlungen eingeräumt und deshalb auch im Gefängnis gesessen hatte. Es gab jedoch Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit.

Andere Belastungszeugen gab es bis zuletzt nicht. Infineon kündigte an, den Rechtsstreit um Schumachers ausstehende Abfindung von 2,6 Millionen Euro unter die Lupe zu nehmen. "Wir prüfen die zivilrechtliche Seite", sagte ein Konzernsprecher. Das Unternehmen verweigert seinem früheren Vorstandschef bislang die zweite Hälfte der einst vereinbarten Abfindung und begründet dies mit falsch abgerechneten Spesen Schumachers.

© sueddeutsche.de/Reuters/dpa/AP/tjon - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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