Riskante Riesenrad-Fonds:Tausende Kleinanleger könnten Deutsche Bank verklagen

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Die Deutsche Bank verkaufte Kleinanlegern geschlossene Fonds, die den Bau von drei Riesenrädern finanzieren sollten. Jetzt hat einer der Kunden, die fast ihren gesamten Einsatz verloren haben, vor Gericht die Entschädigung seiner Verluste erstritten. Die Bank muss sich möglicherweise auf Tausende weiterer Klagen einstellen.

Angelika Slavik

Die Rollen schienen klar verteilt zu sein in dieser Geschichte: Da standen 10.000 Kleinanleger, die ihr Geld in geschlossene Immobilienfonds gesteckt hatten. "Global View"-Fonds hießen die, und sie sollten den Bau von drei Riesenrädern finanzieren: eines in Peking, eines in Orlando und eines in Berlin.

Eines der Riesenräder sollte in Berlin stehen, die anderen in Peking und Orlando. Alle finanziert mit geschlossenen Fonds, die unter anderem die Deutschen Bank an Kleinanleger verkaufte. Jetzt hat einer der Investoren erfolgreich geklagt, er hatte bei dem riskanten Geschäft fast seinen gesamten Einsatz verloren. (Foto: ddp)

Die Riesenräder sollten Anziehungspunkt für die Touristen werden, weil man während der Fahrt einen tollen Ausblick über die Stadt haben sollte. Vor allem aber sollten sie den Anlegern eine satte Rendite einbringen. Die Sache kam anders, es gab keine Riesenräder, aber auch kein Geld mehr, und am Ende standen die 10.000 Kleinanleger da und hatten ihr eingesetztes Kapital fast vollständig verloren.

Auf der anderen Seite stand die Deutsche Bank, eines der größten Finanzinstitute der Welt. Sie hatte diesen Fonds nicht aufgelegt, das war die ABN Amro-Tochter DBM. Aber sie hatte diesen Fonds an die Anleger verkauft.

Und nun galt es, die Schuld für die Misere zu verteilen: Wurden die Anleger von der Deutschen Bank falsch beraten, als sie sich für das Investment in die Riesenrad-Fonds entschieden? Oder waren sie nur einfach selbst schuld, weil sie die Risiken am Kapitalmarkt falsch eingeschätzt hatten?

Viele nahmen das Vergleichsangebot der Deutschen Bank an

Es schien ein endloses, juristisches Gezerre zu werden; ein Gezerre, in dem sich die Kleinanleger und ihre Anwälte dem Juristen-Apparat der Deutschen Bank gegenübergesehen hätten. Keine guten Aussichten für die Investoren, von denen einige durch den Riesenrad-Reinfall finanziell ohnehin schwer getroffen waren. Die Deutsche Bank bot also einen Vergleich an: 60 Prozent des eingesetzten Kapitals könnten die Anleger zurückbekommen, wenn sie auf alle weiteren Rechtsmittel verzichteten. Fast alle, mehr als 90 Prozent der Betroffenen, nahmen dieses Angebot an. Sie wollten lieber ihren Verlust reduzieren, als sich auf einen jahrelangen Rechtsstreit mit einem Riesen der internationalen Finanzindustrie einzulassen. Zu eindeutig schienen die Rollen verteilt zu sein.

Nur ganz wenige wollten kämpfen, darunter ein Ehepaar aus Bielefeld, das insgesamt 30.000 Euro in die Idee mit den Riesenrädern investiert hatte - und sie bekommen nun tatsächlich ihr Geld zurück. Mehr noch: Die Deutsche Bank ersetzt zudem noch den entgangenen Gewinn und die angefallenen Verzugszinsen. Der Riese muss blechen.

Die plötzliche Zahlungsbereitschaft des Instituts hat wohl mit einem sogenannten Hinweisbeschluss des Frankfurter Landgerichts zu tun. Darin kommen die Richter etwa zur Einschätzung, dass die Angaben im Fondsprospekt "zu den Risiken der Finanzierung des Projekts Peking nicht ausreichend" seien. Kurzum: Der Prospekt war fehlerhaft, die Anleger erhielten also möglicherweise nicht alle Informationen, die für ihre Investitionsentscheidung relevant waren.

Fehler im Beratungsprospekt

Die Deutsche Bank bringt das ebenso wie den Fondsinitiator DBM in eine peinliche Situation - denn der Prospekt wurde mit diesem Inhalt wohl an mehrere, fast an alle betroffenen Anleger ausgegeben. "Weder in der Klage noch in dem Beschluss des Gerichts ging es um individuelle Aufklärungsmängel", sagt Tilman Langer von der Hamburger Rechtsanwaltskanzlei von Ferber Langer, der das Bielefelder Ehepaar vertritt. In dem Prozess sei es "allein um Fehler des Prospekts" gegangen.

Mit der Zahlung an seine Mandanten, so interpretiert es Langer, würden Deutsche Bank und DBM diese Mängel im Prospekt "faktisch anerkennen". Das, glaubt Langer, könnte auch für jene Anleger relevant sein, die sich einst mit 60 Prozent ihres eingesetzten Kapitals abfinden ließen - auch wenn sie damals zugesichert hatten, auf weitere Rechtsmittel zu verzichten. "Unter diesen Umständen werden sich Deutsche Bank und DBM schwertun, die anderen Anleger auch weiterhin auf einem Verlust von 40 Prozent ihres Kapitals sitzenzulassen."

Bei der Deutschen Bank teilt man die Interpretation des Hamburger Anwalts freilich gar nicht. Dass man sich zur Zahlung entschlossen habe, sei "eine Einzelfall-Entscheidung", sagt eine Sprecherin. Die vermeintlichen Mängel im Fondsprospekt seien dafür nicht ausschlaggebend gewesen, vielmehr sei "in diesem speziellen Fall die Beratungsleistung wohl nicht ausreichend" gewesen. Die Zahlung habe keine Auswirkung auf andere, ähnlich gelagerte Fälle, man schließe "kategorisch" aus, wegen dieses Falls auch andere Anleger zu entschädigen. Es klingt schon wieder, als wären die Rollen ganz klar verteilt.

© SZ vom 22.10.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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