Rassismus-Debatte in den USA:Slam Dunk gegen das Finanzamt

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Am Spielfeldrand: Donald Sterling, Besitzer der Los Angeles Clippers, mit seiner Frau Shelly. (Foto: Imago Stock&People)

Erst will er keine Schwarzen beim Spiel sehen, dann beschimpft NBA-Clubbesitzer David Sterling die Basketball-Legende Magic Johnson. Nun fragt sich ein Land: Darf der Eigentümer der Los Angeles Clippers seine Millionen-Strafe von der Steuer absetzen? Ja, er darf.

Von Jürgen Schmieder, Los Angeles

Es kommt selten vor, dass ein Mensch nach einer öffentlichen Entschuldigung noch schlechter dasteht als zuvor. Donald Sterling, Unternehmer und Besitzer des nordamerikanischen Basketball-Klubs Los Angeles Clippers, ist dieses Kunststück gelungen. Er wollte sich für seine diskriminierenden Aussagen entschuldigen, er presste während eines CNN-Interviews gar ein paar Tränen heraus. Sterling hatte in einem Telefonat seine Geliebte unter anderem dazu aufgefordert, keine Afroamerikaner zu den Spielen der Clippers zu bringen und keine gemeinsamen Fotos mit Menschen schwarzer Hautfarbe zu veröffentlichen. Eine Aufnahme des Gesprächs war über ein Promiportal an die Öffentlichkeit gelangt und hatte große Empörung ausgelöst. Auch US-Präsident Barack Obama kritisierte die Äußerungen Sterlings als " rassistisch beleidigend". Doch im CNN-Interview legte Sterling noch einmal kräftig nach und beschimpfte die schwarze US-Basketball-Legende Magic Johnson: "Was hat er schon für schwarze Menschen getan? Nichts! Welcher Mensch fährt in jede Stadt, hat Sex mit jedem Mädchen und holt sich dabei HIV? Ich denke, er sollte sich schämen."

Sterling, 80, ist nicht gerade ein Mea-Culpa-Experte, dafür ist er ein Meister in der Kunst, Steuern zu sparen. Darüber wird in den USA ebenso debattiert wie über seine rassistischen Aussagen. Die Basketball-Liga NBA hat ihn nicht nur auf Lebenszeit ausgeschlossen, sondern auch mit einer Strafe von 2,5 Millionen Dollar belegt. Nur: Die NBA ist keine staatliche Behörde, weshalb Sterling diese Summe als Geschäftsausgaben steuerlich absetzen darf und daher etwa eine Million Dollar zurückbekommen dürfte.

Sterling könnte den Klub auch seiner Frau schenken

Doch die Affäre ist für den Klubbesitzer noch nicht ausgestanden: NBA-Chef Adam Silver will Donald Sterling zum Verkauf seines Vereins zwingen. Sterling hat die Clippers im Jahr 1981 für 12,5 Millionen Dollar erworben, der Verkaufspreis dürfte nun bei mehr als einer Milliarde Dollar liegen. Das bedeutet, dass Sterling etwa 350 Millionen Dollar an Kapitalertragsteuer zahlen müsste. Und das will er nicht. Allerdings könnte sich Sterling ganz legal darauf berufen, dass er den Verein nicht freiwillig abgibt und deshalb nicht besteuert werden könne, so lange er das Geld innerhalb von zwei Jahren reinvestiert. Er darf zwar keinen NBA-Klub mehr besitzen, aber es gibt noch genügend weitere Ligen in den USA. Um diese Steuerbefreiung zu verhindern, könnte die NBA dem Unternehmer die Eigentümerschaft entziehen, sich selbst zum Besitzer machen und den Klub danach verkaufen. Allerdings müssten dann sowohl Sterling als auch die Liga Steuern zahlen.

Es gäbe für Sterling noch die Möglichkeit, den Verein seiner Frau Shelly zu schenken. Das wäre zwar steuerfrei möglich, würde ihm aber nicht viel helfen, weil Shelly von ihrem Gatten etwa so viel hält wie der von Magic Johnson. Aus diesem Grund könnte sich Sterling bis zu seinem Tod gegen den Verkauf der Clippers wehren - schon alleine, um seinen Nachkommen Steuern in Höhe von 200 Millionen Dollar zu sparen. Bei einem Verkauf vor seinem Tod für eine Milliarde Dollar würde Sterling nach Abzug der Steuern noch 650 Millionen bekommen, für seine Erben blieben davon nach Abzug der Erbschaftssteuer 400 Millionen. Sollte er jedoch die Clippers behalten und die Erben den Klub erst nach dem Tod Sterlings veräußern, müssten sie nur die Erbschaftsteuer von 400 Millionen bezahlen, die Kapitalertragsteuer entfällt.

Experten befürchten bereits eine juristische Schlacht; sie glauben, dass Sterling gegen jede Entscheidung der NBA mit Anwälten vorgehen wird , um ja nicht verkaufen zu müssen.

© SZ vom 14.05.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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