Prozess gegen Ex-Vorstand Weinmann:Richter rüffelt MAN-Manager

Lesezeit: 1 min

Die Staatsanwälte werfen einem ehemaligen Vorstand Beihilfe zur Bestechung vor - dieser wehrt sich mit einer Anzeige gegen die Staatsanwälte. Der Richter fand bem Prozessauftakt gegen den MAN-Manager deutliche Worte für dieses Vorgehen.

Es ist ein ungewöhnlicher Prozessauftakt. Vor dem Münchner Landgericht beginnt an diesem Donnerstag das Verfahren gegen den ehemaligen MAN-Vorstand Anton Weinmann. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zur Bestechung in 20 Fällen vor. Weinmann hatte den Anklägern auf besondere Weise geantwortet - sein Anwalt hatte sie wegen Verleumdung und Rechtsbeugung angezeigt.

Der Vorsitzende Richter fand am ersten Prozesstag deutliche Worte für dieses Vorgehen. "Es mutet merkwürdig an, die Staatsanwaltschaft vorab mit einer Strafanzeige zu bedrohen", sagte Richter Joachim Eckert. So einen Tadel habe er zum ersten Mal gegen einen Angeklagten ausgesprochen - "weil ich es nie für nötig erachtet habe".

Weinmann hatte außerdem verhindert, dass die Anklageschrift vor Prozessauftakt an Journalisten geht, was bei solchen Fällen üblich ist. "Wie sinnvoll es ist, die Arbeit der Medien behindern zu wollen, vermag ich nicht zu beurteilen", sagte Richter Eckhart.

Weinmann muss sich vor der 6. Strafkammer verantworten. Er soll in seiner Zeit als MAN-Vorstand von Korruption beim Verkauf von Lastwagen nach Belgien und Bussen nach Slowenien gewusst haben, aber nicht dagegen vorgegangen sein. Sechs Prozesstage sind angesetzt.

MAN ist der weltweit führende Hersteller von Lastwagen und Bussen. Die Münchner Staatsanwaltschaft hatte bei dem Konzern ein internationales Schmiergeldsystem aufgedeckt. MAN musste 150 Millionen Euro zahlen.

In einem Gutachten, das Weinmann und sein Anwalt haben anfertigen lassen, wird die Anklage als unwahr und beleidigend bezeichnet. Zeugenaussagen seien darin falsch wiedergegeben worden, einige Behauptungen habe die Staatsanwaltschaft sogar erfunden.

Auch Weinmann selbst äußerte sich vor Gericht: Er wies die Vorwürfe erneut zurück. Er empfinde Teile der Anklage als "zutiefst ehrverletzend". Die Anschuldigungen seien aus seiner Sicht "absurd". Die Anklage sei mangels Tatverdacht "unvertretbar". Er wolle nun seine Unschuld beweisen.

Um einer Vorverurteilung in den Medien zu begegnen, sei er gezwungen gewesen, die Verbreitung der Anklageschrift an die Presse vor der Verhandlung zu unterbinden. Noch hat das Verwaltungsgericht München nicht entschieden, ob die Staatsanwaltschaft das Dokument herausgeben darf.

© Süddeutsche.de/dpa/rst/bero - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: