Klassische Lebensversicherungen mit garantiertem Zins könnten vom kommenden Jahr an deutlich geringere Erträge versprechen. Das Bundesfinanzministerium plant, den höchstens erlaubten Garantiezins für neue Verträge zum Jahresbeginn 2017 unter die psychologisch bedeutsame Ein-Prozent-Grenze auf nur noch 0,9 Prozent abzusenken. Das Bundesfinanzministerium hat einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Grund für die geplante Absenkung sind demnach die anhaltend niedrigen Zinsen an den Finanzmärkten. Davon wären Neukunden klassischer Lebensversicherungen betroffen.
Unter dem höchstens erlaubten Garantiezins versteht man die maximale Verzinsung, die Lebensversicherer ihren Kunden über die gesamte Laufzeit des Vertrages versprechen dürfen. Den Versicherern fällt es angesichts der niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt immer schwerer, sichere Anlagen zu finden, die diesen Zins langfristig abwerfen.
Das sah schonmal ganz anders aus. So durften Lebensversicherer von 1994 bis 2000 den Kunden einen Zinssatz von vier Prozent für die gesamte Dauer der Verträge anbieten. Damals erschien das wenig, denn die Kapitalmarktzinsen lagen bei mehr als sechs Prozent. Von solchen Werten ist man heute weit entfernt.
Seit 2011 müssen Lebensversicherer auf Anordnung des Finanzministeriums deshalb die hohen Garantien aus der Vergangenheit mit besonderen Rückstellungen absichern. So will Berlin erreichen, dass die Anbieter auch künftig ihre Zusagen erfüllen können.