Online-Handel:Gleiches Shopping für alle

Lesezeit: 2 min

Verbraucher in Europa können ab sofort leichter im Internet einkaufen. Denn nun tritt eine neue EU-Regelung in Kraft.

Von Karoline Meta Beisel, Brüssel

Weihnachtsgeschenke aus Dänemark, Portugal oder Österreich? Von diesem Montag an ist das kein Problem mehr, nun wird das grenzüberschreitende Shopping im Internet leichter. Denn dann tritt die sogenannte Geoblocking-Verordnung in Kraft, die Händlern innerhalb der Europäischen Union verbietet, Kunden aus dem Ausland schlechter zu behandeln als solche aus dem eigenen Land. Ungleichbehandlungen dieser Art werden bisher durch technische Mittel durchgesetzt. Das aber ist von Montag an verboten.

Was genau wird sich durch die Geoblocking-Verordnung ändern?

Beim Versuch, einen Online-Shop mit Sitz in einem anderen EU-Land aufzurufen, wurden Nutzer bisher oft auf das Angebot ihres eigenen Landes umgeleitet. Dadurch konnten Händler zum Beispiel teurere Preise für ausländische Kunden durchsetzen. 2015 ermittelte die Europäische Kommission zum Beispiel gegen den Eurodisney-Park bei Paris, weil Franzosen dort günstigere Tickets erwerben konnten als Kunden, die die Webseite des Parks aus anderen Ländern aufriefen. Künftig ist das nicht mehr erlaubt: Händler dürfen den Zugang zu ihrer Webseite Kunden aus anderen EU-Ländern nicht mehr verwehren.

Heißt das, Händler werden künftig nur noch eine Webseite für die ganze EU haben?

Nein, verschiedene Länderversionen sind auch künftig erlaubt. Wer als deutscher Kunde aber zum Beispiel in einem Online-Shop in Frankreich oder Portugal einkaufen will, darf nicht mehr ohne seine Zustimmung auf die deutsche Seite des Händlers umgeleitet werden.

Wie viele Online-Shops betrifft das überhaupt?

Mehr als die Hälfte: Einer Untersuchung der Europäischen Kommission zufolge nutzten bislang 63 Prozent der europäischen Online-Händler Geoblocking, bisher erlaubt also nur eine von drei Webseiten Kunden aus anderen Ländern, dort einzukaufen. Durch die Verordnung soll sich das ändern. Kunden können dann leichter Preise vergleichen und im Ausland Waren erwerben, die sie in Deutschland vielleicht nicht oder nicht für diesen Preis bekommen würden.

Gilt die neue Regelung nur für Waren?

Nein. Das gilt auch für Tickets für Konzerte oder Vergnügungsparks sowie für bestimmte Dienstleistungen, die elektronisch erbracht werden - zum Beispiel Hosting-Dienste für Internetseiten. Die Verordnung gilt aber nicht für Verkehrsdienstleistungen wie zum Beispiel den Kauf von Flug- oder Fährtickets. Für diese sind Diskriminierungsverbote aber bereits in anderen EU-Gesetzen geregelt.

Heißt das, ich kann mir jetzt alles von überall her liefern lassen?

Nein. Händler können auch künftig selbst entscheiden, ob und in welche Länder sie ihre Waren liefern wollen. Wenn ein Händler seine Ware aber nicht über die Grenze schicken will, können Kunden die Lieferung selbst organisieren, etwa indem sie ein Paketunternehmen mit der Abholung beauftragen. Die Kommission erhofft sich von der neuen Regelung darum auch mehr Wettbewerb unter den Paketdienstleistern.

Oft scheitern Bestellungen im Ausland nicht am Zugang zur Webseite, sondern an der Bezahlung.

Auch das soll sich ändern: Künftig müssen Händler Kunden aus anderen EU-Ländern dieselben Zahlungsmethoden anbieten, die sie auch heimischen Kunden zur Verfügung stellen. Bietet ein dänischer Händler zum Beispiel Kreditkartenzahlung an, darf er diese einem deutschen Kunden nicht mit dem Hinweis verwehren, nur Kreditkarten für dänische Konten seien zulässig.

Gilt das neue Geoblocking-Verbot auch für Fernsehanbieter oder Streamingdienste?

Nein, in diesem Bereich bleibt alles, wie es ist - im Moment jedenfalls: Die Europäische Kommission hat aber angekündigt, in zwei Jahren erneut zu prüfen, ob auch für Fernseh- und Streamingdienste ein generelles Geoblocking-Verbot in Frage kommt.

© SZ vom 03.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: