Neue Regeln zur Selbstanzeige:Letzter Aufruf für Steuerhinterzieher

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Die Selbstanzeige wird viel teurer. Die Strafen für geständige Steuerhinterzieher werden sich bald vervierfachen. Alle neuen Regelungen zur Selbstanzeige im Überblick.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Den Anfang machte Ex-Bayern-Präsident Uli Hoeneß, der demnächst mit einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren in den Knast einziehen muss. Nächster prominenter Fall war die Publizistin und Frauenrechtlerin Alice Schwarzer, die Zinserträge in der Schweiz jahrzehntelang dem Fiskus verheimlichte und 200 000 Euro nachzahlte. Nicht ganz so viel musste der ehemalige Berliner Kulturstaatssekretär André Schmitz auf den Tisch legen. Das Adoptiv-Kind der Wella-Erbin Pauline Schwarzkopf erstattete dem Finanzamt mehr als 20 000 Euro nachträglich.

Hoeneß und Schwarzer hatten sich selbst bei den Steuerbehörden angezeigt, um möglichst ungeschoren davon zu kommen. Bei Schmitz war es dafür zu spät. Nun steht nach langen Diskussionen fest: Wer sich als geständiger Steuerbetrüger offenbaren will, sollte besser heute als morgen für klare Verhältnisse sorgen. Denn die Selbstanzeige wird teurer. Darauf haben sich Vertreter von Bund und Ländern geeinigt. "Steuerhinterziehern steht der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit offen. Sie werden dafür aber verstärkt zur Kasse gebeten", sagt der Staatssekretär im Finanzministerium, Michael Meister (CDU). Was sich alles ändert - ein Überblick:

Niedrigere Grenze

Der Strafzuschlag wird in Zukunft ab einem hinterzogenen Betrag von 25 000 Euro fällig, zusätzlich zu den Zinsen in Höhe von sechs Prozent im Jahr. Bislang lag die Untergrenze bei 50 000 Euro.

Höherer Zuschlag

Der Strafzuschlag soll künftig zehn Prozent betragen. Ab einem Hinterziehungsbetrag von 100 000 sind es 15 Prozent und ab einer Million sogar 20 Prozent. Bisher mussten Steuerbetrüger fünf Prozent drauflegen. "Für die ganz dicken Fische ist die Strafe vervierfacht worden", sagt die schleswig-holsteinische Finanzministerin Monika Heinold (Grüne). Die SPD wollte ursprünglich sogar durchsetzen, dass die Selbstanzeige nur bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 5000 Euro zuschlagfrei bleiben sollte.

Bayerns Landesregierung hatte gefordert, die Selbstanzeige ab einem hinterzogenem Betrag von einer Million Euro ganz abzuschaffen. Dafür gab es jedoch keine Mehrheit. Die Finanzminister fürchten geringere Einnahmen, wenn eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich oder mit zu hohen Auflagen verbunden ist. Auch dürften dann viele Steuer-Straftaten unentdeckt bleiben. Die Einnahmen aus nachversteuerten Einkünften, die allerdings teilweise aus Anzeigen früherer Jahre resultierten, summieren sich bereits auf etwa 3,5 Milliarden Euro.

Schnellere Zinsen

Die Hinterziehungszinsen von sechs Prozent sind unverzüglich zu bezahlen.

Längere Verjährungsfrist

Betrüger müssen in Zukunft ihre Steuerangelegenheiten für die vergangenen zehn Jahre offenlegen. Bisher war dies für fünf Jahre erforderlich.

Der Fall Hoeneß, der Ankauf von Steuer-CDs aus der Schweiz und der zunehmende internationale Datenaustausch hatten zuletzt viele Steuerhinterzieher dazu bewogen, Kapitalerträge von Vermögen im Ausland geltend zu machen. In den ersten drei Monaten 2014 gingen deshalb mehr als 13 000 Selbstanzeigen bei den Finanzämtern ein - dreimal so viele wie im gleichen Zeitraum 2013.

Auf einen Teil der Eckpunkte hatten sich die Länder bereits Ende März verständigt. Besonders umstritten war der höhere Strafzuschlag. Jetzt gilt es als sicher, dass die Finanzminister den Kompromiss bei ihrer Jahreskonferenz in Stralsund am nächsten Freitag bestätigen. 2015 könnten die Regeln dann in Kraft treten. NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sagt: "Am besten noch in diesem Jahr reinen Tisch machen und spätestens ab jetzt alle Steuern ehrlich erklären".

© SZ vom 02.05.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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