Neustadt an der Weinstraße:Medienzentrale: Streit um Direktorenstelle vor Zivilgericht

Ludwigshafen (dpa/lrs) - Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) will den Streit um ihren neuen Direktor nicht vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße austragen. Sie halte ein Zivilgericht für zuständig, erklärte die LMK am Montag in Ludwigshafen. Deswegen habe sie Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt. Der Streit dreht sich um die Wahl des ehemaligen nordrhein-westfälischen Medienstaatssekretärs Marc Jan Eumann (SPD) zum LMK-Direktor. Die LMK ist die Aufsicht für den Privatfunk im Land.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Ludwigshafen (dpa/lrs) - Die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) will den Streit um ihren neuen Direktor nicht vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße austragen. Sie halte ein Zivilgericht für zuständig, erklärte die LMK am Montag in Ludwigshafen. Deswegen habe sie Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt. Der Streit dreht sich um die Wahl des ehemaligen nordrhein-westfälischen Medienstaatssekretärs Marc Jan Eumann (SPD) zum LMK-Direktor. Die LMK ist die Aufsicht für den Privatfunk im Land.

Eumann war der einzige Kandidat einer Findungskommission. Ein anderer Bewerber, der Kölner Medienanwalt Markus Kompa, will eine neue Entscheidung über die Stelle. Denn er sei kurz vor der Wahl mit dem Argument abgewiesen worden, es sei zu spät für eine Kandidatur. Bis zur Sache eine Entscheidung gefällt werden kann, muss klar sein, welches Gericht dafür verantwortlich ist.

Das Verwaltungsgericht in Neustadt hatte sich Ende Dezember für zuständig erklärt. Im Raum standen auch das Arbeitsgericht Ludwigshafen und das Landgericht Frankenthal. „Die Frage der Zuständigkeit hat über die Besetzung der Direktorenstelle hinaus grundsätzliche Bedeutung“, schreibt die LMK.

Neben Kompa hatte sich noch ein anderer Interessent bewerben wollen. Auch er war kurz vor der Wahl mit dem Argument abgewiesen worden, es sei zu spät für eine Kandidatur. Beide hatten sich mit Eilanträgen gegen die Ernennung gewendet.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: