Machtpoker: Porsche und VW:Vom Einbringen und Abschmelzen

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Als ob der Machtpoker zwischen Porsche und VW nicht schon kompliziert genug wäre, spielen jetzt auch noch die Steuern eine Rolle: die Hintergründe.

C. Hulverscheidt

Es bedarf eigentlich nicht noch des Steuerrechts, um in der schier endlosen Saga um die beiden Traditionskonzerne VW und Porsche den Überblick zu verlieren. Mal übernehmen die Wolfsburger die Stuttgarter, mal ist es umgekehrt, mal spricht Ferdinand Piëch als Großaktionär von Porsche, mal als Aufsichtsratschef von VW - und der Cousin von Wolfgang Porsche ist er obendrein.

Regentropfen auf der Haube eines Porsche Panamera: Das Steuerrecht macht die Übernahme des Sportwagenherstellers noch komplizierter als sie ohnehin ist. (Foto: Foto: dpa)

Seit dem vergangenen Wochenende wird der Wirtschaftskrimi nun noch um Begriffe wie "einbringungsgeborene" oder "steuerverstrickte" Unternehmensanteile erweitert.

Große Sprengkraft

Was nach staubigstem Beamtendeutsch klingt, birgt in der Praxis eine so große Sprengkraft, dass die gesamte Übernahme von Porsche durch VW noch daran scheitern könnte.

Konkret geht es wohl um eine Summe in Milliarden-Euro-Höhe, die die Porsche Automobil Holding SE an Steuern zahlen müsste, wenn sie ihre Anteile an der Porsche AG einfach an VW verkauft.

Grund dafür ist, dass die Holding im Jahr 2007 eine Verwaltungsgesellschaft gegründet und alle Geschäfte auf dieses neue Unternehmen übertragen hatte. Bei der Veräußerung hätte Porsche normalerweise sämtliche stillen Reserven aufdecken und versteuern müssen.

Ausnahmeklausel

Die Konzernführung nutzte jedoch eine Ausnahmeklausel, nach der die Übertragung steuerfrei ist, wenn der gesamte Betrieb in die neue Gesellschaft eingebracht wird und kein Geld fließt. Stattdessen erhält der bisherige Eigentümer, also die Porsche Holding, lediglich Gesellschaftsrechte.

Die Konstruktion nach dem Umwandlungsteuergesetz wurde jedoch in der Vergangenheit wiederholt missbraucht: Um die Steuer zu umgehen, schufen Unternehmen zunächst eine neue Gesellschaft, übertrugen das gesamte Geschäft auf diese und verkauften die gerade erst gegründete Firma dann - steuerfrei.

Um dem einen Riegel vorzuschieben, beschloss der Bundestag ein sogenanntes Abschmelzmodell: Danach müssen zwischen "Einbringung" und Verkauf des Geschäfts sieben Jahre vergehen, bis die Steuerpflicht entfällt.

Bei einer Veräußerung vor Ablauf der Frist muss für jedes Jahr ein Siebtel der stillen Reserven versteuert werden. Im Fall Porsche sind seit der "Einbringung" erst zwei Jahre vergangen, somit sind fünf Siebtel der Reserven steuerlich relevant. Hier würden sowohl Körperschaft- als auch Gewerbesteuer fällig, alles in allem also etwa 30 Prozent.

Dehnbare Bestimmung

Wie bei jeder Übernahme durchforstet nun ein ganzes Team von Steuerexperten und Anwälten von Volkswagen und Porsche das Gesetz nach Ausweichmöglichkeiten. Das ist seit eineinhalb Jahren nicht mehr ganz so einfach, weil Firmen seither nachweisen müssen, dass eine bestimmte Rechtskonstruktion nicht allein dazu dient, Steuern zu sparen.

Die Bestimmung, sagt Eberhard Simon, Partner bei der Münchner Anwaltskanzlei BTU, sei allerdings dehnbar: "Wenn das betroffene Unternehmen den Ministerpräsidenten und damit die Steuerverwaltung des Landes hinter sich hat, dann wird es immer eine Lösung geben."

© SZ vom 21.07.2009/pak - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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