Berlin (dpa) - Für zivile Drohnen am Himmel über Deutschland sollen bald strengere Vorschriften gelten. Der Bundesrat hat einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zugestimmt, macht aber einige Änderungen zur Bedingung. Drohnen ab 250 Gramm Gewicht sollen eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers tragen. Wer Drohnen ab zwei Kilo außerhalb von Modellflugplätzen steigen lassen will, muss eine Art Führerschein machen. Über Autobahnen, Industrieanlagen, Menschenansammlungen und direkt an Flughäfen gelten Flugverbote.
Luftverkehr:Strengere Vorschriften für zivile Drohnen
Berlin (dpa) - Für zivile Drohnen am Himmel über Deutschland sollen bald strengere Vorschriften gelten. Der Bundesrat hat einer Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zugestimmt, macht aber einige Änderungen zur Bedingung. Drohnen ab 250 Gramm Gewicht sollen eine Plakette mit Name und Adresse des Besitzers tragen. Wer Drohnen ab zwei Kilo außerhalb von Modellflugplätzen steigen lassen will, muss eine Art Führerschein machen. Über Autobahnen, Industrieanlagen, Menschenansammlungen und direkt an Flughäfen gelten Flugverbote.
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