Luftverkehr:Keine rasche Entscheidung über Air-Berlin-Bürgschaft

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Air Berlin, Deutschlands zweitgrößte Fluggesellschaft, braucht dringend Geld. (Foto: Patrick Pleul)

Berlin/Düsseldorf (dpa) - Die Bundesregierung erwartet keine kurzfristige Entscheidung über eine Bürgschaft für die finanziell angeschlagene Fluggesellschaft Air Berlin. "Es wird einige Wochen bis Monate dauern", sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums am Montag in Berlin.

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Berlin/Düsseldorf (dpa) - Die Bundesregierung erwartet keine kurzfristige Entscheidung über eine Bürgschaft für die finanziell angeschlagene Fluggesellschaft Air Berlin. „Es wird einige Wochen bis Monate dauern“, sagte eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums am Montag in Berlin.

Air Berlin hatte in der vergangenen Woche bei den Landesregierungen von Berlin und Nordrhein-Westfalen eine Voranfrage auf Prüfung eines Bürgschaftsantrags gestellt. Diese Anfrage wird jetzt gemeinsam vom Bund und den beiden Landesregierungen geprüft. Als Voraussetzung für mögliche staatliche Hilfen gilt ein tragfähiges Zukunftskonzept des Unternehmens.

Zuvor waren Verhandlungen zwischen dem Großaktionär Etihad und dem Tui-Konzern über eine gemeinsame Ferienfluggesellschaft der Air-Berlin-Tochter Niki mit Tuifly gescheitert. Niki bleibt nun erst einmal im Konzern. Sie bleibt für die Urlaubsflüge zuständig und bildet vorerst eine von zwei separaten Geschäftseinheiten.

Möglich ist auch eine Übernahme von Air Berlin durch Lufthansa, sofern Etihad die Schulden von rund 1,2 Milliarden Euro übernimmt. Lufthansa hat Interesse an einem solchen Geschäft bekundet. Als weitere Voraussetzung müssten aber kartellrechtliche Bedenken ausgeräumt werden.

Nach Einschätzung des Düsseldorfer Kartellrechtlers Martin Gramsch kommt eine so genannte Sanierungsfusion in Frage, die eine Zustimmung der zuständigen Kartellbehörde ermöglichen könnte. „In diesem Fall müsste die Lufthansa im Verfahren belegen, dass die Air Berlin sonst von der Insolvenz bedroht wäre und aus dem Markt ausscheiden würde“, erläuterte der Jurist der Kanzlei Simmons & Simmons.

Eine Übernahme müsste von der europäischen Kartellbehörde geprüft werden, sagte Gramsch. Dafür sprächen Größe und europäische Bedeutung der beiden Gesellschaften. Das Bundeskartellamt könne zwar einen Antrag stellen, die Sache selbst zu verhandeln. Das schätze er aber als wenig aussichtsreich ein.

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