Lohnsteuer-Ermäßigung:So gibt es mehr Netto vom Brutto

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Sehnsüchtig auf den Steuerbescheid im kommenden Sommer warten? Das muss nicht sein! (Foto: dpa)

Warum bis zur Steuerrückzahlung im Sommer warten? Per Antrag kann jeder beim Finanzamt sofort den Abzug vom Lohn mindern lassen.

Von Udo Reuß, Finanztip

Mehr Netto vom Brutto in der Tasche - wer will das nicht. Dabei kann das ganz leicht sein. Wer für 2017 relevante Beträge von der Steuer absetzen kann, erhält auf Antrag schon jetzt eine Lohnsteuer-Ermäßigung. Sobald das Finanzamt den Antrag akzeptiert, werden die Angaben den Lohnsteuer-Abzugsmerkmalen ( Elstam) hinzugefügt. Der Elstam-Datensatz ist das digitale Gegenstück zur früheren Lohnsteuerkarte.

Der Arbeitgeber zieht dann in der Gehaltsabrechnung automatisch weniger Steuern und Sozialabgaben vom Lohn ab. So gibt es direkt mehr Netto vom Gehalt - und man muss nicht auf den Steuerbescheid im nächsten Sommer warten.

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Absetzen können Arbeitnehmer alles, was sie in der normalen Steuererklärung auch angeben würden, also Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Insgesamt müssen Steuerzahler für das laufende Jahr Kosten von mindestens 600 Euro nachweisen, damit das Finanzamt sich die Arbeit macht und die Lohnsteuer-Ermäßigung einträgt. Bei den einzelnen Kosten sind aber keine Mindestbeträge nötig, etwa für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten, Haushaltshilfen oder Pauschalbeträgen für Behinderte.

Und so geht's:

Bis zum 30. November den Antrag stellen. Einfach den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" hier herunterladen und ihn ausgefüllt beim Finanzamt abgeben. Wer das bis zum 30. November schafft, profitiert schon beim Dezember-Lohn - und womöglich auch beim Weihnachtsgeld.

Freibetrag für zwei Jahre beantragen. Der Freibetrag kann generell für zwei Jahre beantragt werden. Er gilt dann für den Rest des jeweiligen Jahres und für das komplette kommende Jahr. Kann man beispielsweise einen Jahres-Freibetrag von 1200 Euro geltend machen, macht das monatlich 100 Euro extra.

Neu strukturierte Formulare ab 2018. Ab sofort können auch die Freibeträge ab 2018 beantragt werden. Das Formular findet sich ebenfalls auf der Website des Finanzministeriums. Es wurde neu gestaltet: Zusätzlich zum Hauptvordruck müssen nur die Anlagen ausgefüllt werden, in denen man Ausgaben geltend machen will.

Vereinfachter Antrag. Falls sich nur der steuerfreie Jahresbetrag oder die Zahl der Kinderfreibeträge ändern, genügt ein "vereinfachter Antrag". Dieser ist ab 2018 im Hauptvordruck integriert.

Wichtig: Im Frühjahr die Steuererklärung machen. Wer einmal eine Lohnsteuer-Ermäßigung geltend gemacht hat, muss für dieses Jahr auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben. Das ist Pflicht. Aber keine Sorge: Die Lohnsteuer-Ermäßigung mindert auf keinen Fall die staatliche Steuerrückzahlung. Sie zieht sie bloß um viele Monate vor.

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