Linke-Netzpolitikerin Halina Wawzyniak zum Urheberrecht:"Es sollte erlaubt sein, informationelle Güter frei auszutauschen"

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Halina Wawzyniak ist die netzpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag. Im Süddeutsche.de-Fragebogen erklärt sie, warum Kopierverbote sinnlos sind, Abmahnungen verboten werden sollten und weshalb das gegenwärtige Urheberrecht Züge des Neokolonialismus trägt.

In der Urheberrechtsdebatte hat Süddeutsche.de die Netzpolitiker der verschiedenen Parteien darum gebeten, einen kurzen Fragebogen zum Urheberrecht im digitalen Zeitalter zu beantworten. Nach Peter Tauber (CDU), Jimmy Schulz (FDP), Björn Böhning (SPD) und Malte Spitz (Bündnis 90/Die Grünen) folgt nun Halina Wawzyniak. Sie ist die netzpolitische Sprecherin der Fraktion der Linken sowie stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses.

Halina Wawzyniak, netzpolitische Sprecherin der Linken. (Foto: Foto: Sascha Nolte)

Was ist die Alternative zu Acta?

Eine grundlegende Reform des Urheberrechts. Das Urheberrecht sollte nicht nach Maßstäben internationalen Handelsrechts ausgestaltet sein, sondern als Gesellschaftsvertrag zwischen Kreativschaffenden und Nutzer/innen. Wenn die reichen Industrienationen ihre Systeme zum Schutz geistigen Eigentums weltweit den ärmeren Ländern aufzuzwingen versuchen, ist das eine Art von Neokolonialismus.

Sollte angesichts der Möglichkeit zur digitalen Kopie das Urheberrecht reformiert werden?

Die Vorschriften zur Privatkopie müssen dringend vereinfacht werden, und digitale Privatkopien müssen analogen in jeder Hinsicht gleichgestellt werden. Das Internet ist eine große Kopiermaschine. Kopierverbote sind sinnlos. Schon heute bezahlen Nutzerinnen und Nutzer über die Leermedienabgabe für ihre privaten Kopien. Davon profitieren auch die Urheberinnen und Urheber.

Was sollte im digitalen Bereich erlaubt sein - und was nicht. Und welche Sanktionen sollte es geben?

Es sollte erlaubt sein, informationelle Güter frei auszutauschen und zu teilen - frei wie in "Freiheit", nicht wie in "Freibier". Es sollte verboten sein, Nutzerinnen und Nutzer mit Abmahnungen abzuzocken und Lobbyisten dafür zu bezahlen, dass sie verfassungsrechtlich problematische "Warnhinweismodelle" und andere Interessen der Contentindustrien politisch durchboxen.

Wie kann eine angemessene Vergütung für Künstler im digitalen Zeitalter gewährleistet werden?

Durch eine umfassende Reform des Urhebervertragsrechts. Kreativschaffende müssen besser davor geschützt werden, dass die Verwerter ihnen alle Rechte an ihren Werken im Rahmen von Buyout-Verträgen wegnehmen. Der Anspruch auf eine "angemessene Vergütung", der Kreativen seit 2002 gesetzlich zusteht, kann in der Praxis gegenüber strukturell überlegenen Verwertern nicht durchgesetzt werden. Hier muss dringend gesetzgeberisch nachgebessert werden. Neue Vergütungsmodelle wie die Kulturflatrate und die Kulturwertmark sollten in einem fairen Verhandlungsprozess zwischen Kreativschaffenden und Endnutzerinnen ausgelotet und nach Möglichkeit praktisch erprobt werden.

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