Lieferkettengesetz:Betriebsräte  fordern Regulierung

Lesezeit: 2 min

Die IG Metall positioniert sich im Streit um das Lieferkettengesetz gegen die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft. Neben menschenrechtlichen Standards fordern sie eine "umwelt­bezogene Sorgfalt" der Firmen.

Von Caspar Dohmen, Berlin

In den Streit um ein Lieferkettengesetz schaltet sich nun die IG Metall ein und fordert von der Bundesregierung eine verbindliche Regulierung. Alle in Deutschland tätigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollten dazu verpflichtet werden, "bei ihren Geschäften im Inland wie im Ausland menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfalt in der gesamten Lieferkette walten zu lassen", heißt es in einer Erklärung der Gewerkschaft, die 46 Betriebsratschefs unterzeichnet haben, von Airbus über BMW, Daimler, Siemens und VW bis ZF Friedrichshafen.

Damit vertreten die Arbeitnehmervertreter dezidiert eine andere Position als die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, die ein nationales Lieferkettengesetz ablehnen. Und wenn überhaupt sollte ein solches Gesetz ihrer Meinung nach nur Unternehmen mit 5000 Beschäftigten in Deutschland oder 10 000 weltweit betreffen. Dagegen zieht die IG Metall mit 500 Beschäftigten die gleiche Schwelle wie bislang die Bundesminister für Entwicklung und Arbeit, die an dem Gesetz arbeiten, über das die Bundesregierung voraussichtlich am Donnerstag beraten wird.

Die IG Metall fordert, dass die Politik die Unternehmen für die gesamten Lieferketten in die Verantwortung nimmt. Die Spitzenverbände wollen, dass das Gesetz nur für direkte Zulieferer gilt. Eine Prüfung der gesamten Kette sei "in der Praxis oft unmöglich und ein Zugriff regelmäßig nur auf den direkten Vertragspartner möglich", heißt es in einer Stellungnahme der Spitzenverbände für die AG Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung, die der SZ vorliegt.

Lieferketten umfassen etwa bei Autobauern zehn bis 15 Stufen. Entsprechend beeinflussen die Auftraggeber am Anfang der Lieferkette mit ihren Preisen und Bedingungen maßgeblich die Arbeitsbedingungen aller Menschen in den Lieferketten, bis hin zu jenen am Anfang, wo Menschen häufig zu prekären Bedingungen und Löhnen arbeiten, die unterhalb des Existenzminimums liegen. Durch ein verbindliches Lieferkettengesetz bekämen Betriebsräte auch neue und wichtige Einblicke in Lieferketten, sagt Holger Zwick, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Lear Corporation, des weltweit elftgrößten Automobilzulieferers. "Das ist damit auch ein Mittel gegen Preisdumping in den Lieferketten." Und davon würden am Ende des Tages auch die Beschäftigten in Deutschland profitieren.

Die Gewerkschaften fordern eine "umweltbezogene Sorgfalt" in der gesamten Lieferkette anzustreben, währen die Spitzenverbände der Wirtschaft die Prüfpflichten eines Lieferkettengesetz auf menschenrechtliche Normen beschränken wollen: "Arbeits- und Umweltstandards" müssten "ausgenommen werden".

Von zentraler Bedeutung für die Wirksamkeit eines Lieferkettengesetz sind auch die Sanktionsmöglichkeiten. Notwendig wären nach Ansicht der IG Metall ordnungsrechtliche Maßnahmen wie die Verhängung von Bußgeldern oder der Ausschluss von Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen. Eine zivilrechtliche Haftung nennt die Gewerkschaft in ihrer Erklärung nicht explizit, hält sie aber "für ein weiteres mögliches Mittel", wie eine IG-Metall-Sprecherin sagt. Die Spitzenverbände lehnen eine zivilrechtliche Haftung für die Lieferketten ab.

© SZ vom 09.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: