Leben in der Krise:Wie sicher ist die Altersvorsorge?

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Die Wirtschaftskrise schürt die Angst der Menschen, im Ruhestand arm zu sein. Die wichtigsten Produkte im Check.

A. Mühlauer, M. Völklein und H. Wilhelm

Schlimme Nachrichten von den Finanzmärkten gibt es immer wieder: Banken müssen gerettet werden, die Aktienmärkte befinden sich zeitweise im freien Fall. Viele Bürger sparen vor allem, um im Alter abgesichert zu sein. Sie machen sich Sorgen: Wie sicher ist meine private Altersvorsorge? Die SZ erklärt, wie krisensicher die wichtigsten Altersvorsorgeprodukte sind.

Lebensversicherung, Betriebliche Altersvorsorge, Bankensparplan oder Riester-Rente. Die verschiedenen Formen der Altersvorsorge sind unterschiedlich krisensicher. (Foto: Illustration: Stefan Dimitrov)

Lebensversicherung

Die Pleite eines Lebensversicherers ist im Prinzip möglich, praktisch aber unwahrscheinlich. Gesellschaften, die schlecht wirtschaften, werden meist von anderen übernommen. Wird ein Unternehmen tatsächlich insolvent, springt der Rettungsfonds Protektor ein. In diesen Fonds müssen alle in Deutschland zugelassenen Versicherer einzahlen. Protektor übernimmt die Auszahlungen und führt die Verträge weiter.

So war es auch bei der Mannheimer Lebensversicherungs-AG: Das Unternehmen hatte 2002 fast 60 Millionen Euro Verlust gemacht, unter anderem wegen missglückter Aktienspekulationen. Es gab allerdings einen Nachteil für die Kunden: Zeitweise bekamen sie nur den Garantiezins ausgezahlt und keine Überschüsse, die davon abhängig sind, wie gut oder schlecht der Versicherer das Kapital der Kunden anlegt.

Vor allem seit Ausbruch der Finanzkrise tun sich die Versicherungen schwer, die garantierten Zinsen zu erwirtschaften. Die meisten Gesellschaften haben zwar ihre Aktienquote reduziert, aber sie wissen nicht so recht wohin mit dem Geld der Versicherten. Risikolose Anlagen in Staatspapiere sind aber wegen der Niedrigzinspolitik der Notenbanken derzeit wenig attraktiv.

Lesen Sie auf der zweiten Seite, welchen Unterschied eine sogenannte Direktzusage und eine Pensionskasse bei der betrieblichen Altersvorsorge macht.

"Beschäftigte, die von ihrer Firma eine Direktzusage bekommen haben, brauchen keine Einbußen zu befürchten", sagt Ulrich-Arthur Birk, Professor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Bamberg. Die Direktzusage ist normalerweise mit einem bestimmten Prozentsatz an das Gehalt gekoppelt. Egal, wie gut oder schlecht das Unternehmen wirtschaftet, egal, wie gut oder schlecht sich die Finanzmärkte entwickeln - die Zusagen müssen eingehalten werden. Dafür muss der Arbeitgeber Reserven bilden. Wird er insolvent, übernimmt der Pensionssicherungsverein (PSV) die Zahlungen an die Betriebsrentner - allerdings nur für Mitarbeiter, die älter als 30 Jahre und schon länger als fünf Jahre im Betrieb sind. Der PSV ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Firmen. Solange es keine Massenpleiten in Deutschland gibt, so Birk, sei das Geld sehr sicher.

Neben dem Modell der Direktzusage gibt es noch Pensionskassen, zu denen die Versorgungswerke einiger freier Berufe zählen, und Direktversicherungen. Die Anbieter sind verpflichtet, auf das eingezahlte Geld einen Garantiezins zu zahlen. Sollte dies nicht mehr möglich sein, übernimmt die Auffanggesellschaft Protektor die Zahlungen. Bei Pensionsfonds und Unterstützungskassen springt dagegen der PSV ein. Einen Garantiezins gibt es bei Pensionsfonds nicht.

Lesen Sie auf der dritten Seite, was bei Abschluss eines Banksparplans zu beachten ist.

Bei Banksparplänen zahlt der Sparer regelmäßig ein. Die Bank verzinst das Geld laufend, und am Ende gibt es oft noch einen Bonus. Weil das Prinzip so simpel ist, sind Banksparpläne bei den Bundesbürgern auch sehr beliebt. Allerdings raten Verbraucherschützer, vor dem Abschluss eines Sparplans die Bank auf ihre Sicherheit zu prüfen: Was passiert im Falle einer Pleite des Instituts?

Die meisten Banken gehören einer Sicherungseinrichtung ein. Die Privatbanken zahlen in einen Feuerwehrfonds, der bei einer Bankpleite für die Einlagen der Sparer einstehen soll. Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben Systeme, bei denen sich die Häuser gegenseitig stützen. Der Feuerwehrfonds der Privatbanken hat allerdings derzeit Probleme: So musste er für Einlagen der deutschen Tochter der US-Pleitebank Lehman etwa 6,5 Milliarden Euro aufbringen. Dafür musste er auf Hilfen des staatlichen Bankenrettungsfonds Soffin zurückgreifen. "Bei einer Pleitewelle mehrerer Banken wäre dieser Fonds überfordert", sagt Dorothea Mohn vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Deshalb gab Kanzlerin Merkel im Herbst eine Garantie ab: Sollten die Sicherungssysteme wanken, wird der Staat für die Spareinlagen haften. Bei der Garantie handelt es sich aber nur um eine politische Zusage - juristisch einklagbar ist die "Merkel-Garantie" nicht.

Lesen Sie auf der vierten Seite, warum die Risiken von Fondssparplänen nicht verharmlost werden sollten

Bei Fondssparplänen kauft der Anleger regelmäßig Fondsanteile. Die Fondsgesellschaft steckt das Geld in Aktien, Immobilien oder festverzinsliche Wertpapiere. Die Anlagen werden als "Sondervermögen" behandelt. Sie befinden sich also in einem Topf, der bei einer Pleite der Fondsgesellschaft nicht in die Insolvenzmasse eingeht. Geführt wird das Sondervermögen von einer Depotbank, erläutert der Branchenverband BVI. Im Insolvenzfall würde die Depotbank die Papiere aus dem Fonds verkaufen und den Erlös unter den Anlegern verteilen.

"Allerdings sollte man die Risiken von Fonds nicht verharmlosen", meint Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Vor der Insolvenz sei das Vermögen zwar geschützt, vor Wertverlusten der einzelnen Papiere aber nicht: "Es gab schon Geldmarktfonds, die 30 Prozent ihres Wertes eingebüßt haben", sagt Nauhauser. Außerdem können Fonds auch Bargeld halten und dieses als Sichteinlagen bei der Bank bunkern. Gehe ein Geldhaus pleite, "gibt es ein Problem", so Nauhauser. Dann sollte die Bank einer Einlagensicherungseinrichtung angehören, die für das Guthaben haftet.

Zuletzt kam es auch vor, dass Anleger haufenweise Anteile an Fonds verkauften und eine Fondsgesellschaft so in die Bredouille kam, etwa bei Immobilienfonds: Die Fonds konnten so schnell nicht genügend Geld auftreiben, da das Anlagekapital ja in Immobilien steckt, die nicht über Nacht verkauft werden können. Die Fondsfirmen setzten die Rücknahme der Anteile aus. Für Anleger ist das misslich: Sie kommen dann nicht an ihr Geld. Und zwar so lange, bis die Fondsgesellschaft wieder bei Kasse ist und die Rücknahme ermöglicht.

Lesen Sie auf der fünften Seite, was die Besonderheiten der Riester-Rente sind.

Grundsätzlich muss der Anbieter bei allen Riester-Produkten garantieren, dass dem Sparer zu Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge und die staatlichen Zulagen zur Verfügung stehen. Wie es um die Sicherheit bestellt ist, hängt davon ab, für welches Riester-Produkt man sich entschieden hat. Für einen Riester-Fondssparplan gelten die Regeln wie für alle anderen Fondssparpläne: Als Sondervermögen sind sie im Fall einer Pleite der Fondsgesellschaft nicht Teil der Insolvenzmasse; das schützt den Sparer aber nicht vor Kursverlusten. Riester-Banksparpläne bieten fast nur Sparkassen und Genossenschaftsbanken an. Diese stützen sich im Falle einer Schieflage gegenseitig - wie bei normalen Banksparplänen auch. Und für Riester-Versicherungen gelten wiederum die gleichen Bedingungen wie für alle anderen Lebensversicherungen.

© SZ vom 15.4.2009/pak - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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