Korrektur an Hartz IV:Mehr Geld für Allergiker

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Wer eine Lebensmittelunverträglichkeit hat, muss sich aufwändiger ernähren. Betroffene Hartz-IV-Empfänger sollen daher einen Zuschuss zum Regelsatz bekommen.

Thomas Öchsner

Die Bundesregierung hat den Kreis der Hartz-IV-Empfänger erweitert, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts als Härtefälle Extra-Leistungen bekommen. Das Arbeitsministerium hält es für möglich, dass auch Allergiker, die Grundsicherung beziehen, zusätzliches Geld zur Regelleistung von monatlich 359 Euro erhalten können. Dies geht aus einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Katja Kipping hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

"Die Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung ist auch bei einer Lebensmittelunverträglichkeit denkbar", schreibt das Ministerium. Darüber sei "nach Einzelfallprüfung unter Einbeziehung des Ärztlichen Dienstes der Bundesagentur für Arbeit" (BA) zu entscheiden. Nach Angaben einer BA-Sprecherin wäre dies "ein neuer Härtefall".

Ansprüche auf Haushaltshilfe

Bislang wird ein ernährungsbedingter Mehrbedarf nur bei Erkrankungen wie Nierenleiden, Krebs, Aids oder Multiple Sklerose gewährt. Bei Diabetes ist dies nicht der Fall. Und dies soll nach Meinung des Ministeriums auch so bleiben: Die nötige Vollkost-Ernährung sei mit der Regelleistung "ausreichend sichergestellt", heißt es in der Antwort.

Aus dem Brief des Arbeitsministeriums geht hervor, dass neben Rollstuhlfahrern auch andere Hartz-IV-Empfänger mit Behinderungen womöglich Anspruch auf eine Putz- und Haushaltshilfe haben. Voraussetzung dafür sei "eine erhebliche und dauerhafte körperliche Beeinträchtigung", die dazu führt, "dass entsprechende Tätigkeiten von den Betroffenen nicht selbst verrichtet werden können", schreibt das Ministerium. In dessen Härtefallkatalog vom Februar waren zusätzliche Mittel zunächst nur für Rollstuhlfahrer vorgesehen, die ihren Haushalt nicht ohne fremde Hilfe führen können.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Hartz-IV-Urteil auch eine neuartige Regelung für Härtefälle in Kraft gesetzt. Danach muss der Staat Hartz-IV-Empfängern sofort zusätzliches Geld bei außergewöhnlichen laufenden Belastungen zur Verfügung stellen. Was darunter fällt, legt die Härtefall-Liste des Ministeriums fest. Einmalige Anschaffungen, zum Beispiel der Kauf einer Brille, fallen nicht darunter. Der Opposition und den Sozialverbänden ist die Liste jedoch zu eng gefasst. Kipping, die Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales ist, forderte eine öffentliche Anhörung über den Katalog, "in der Sozialverbände und Betroffeneninitiativen zu Wort kommen".

© SZ vom 18.03.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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