Forum:Die Freiheit bleibt auf der Strecke

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Mitarbeiter im Bosch-Werk in Immenstadt. (Foto: Daniel Maurer/picture alliance/dpa)

Die Idee für eine Gesellschaft mit gebundenem Vermögen klingt bestechend, passt aber nicht zur Sozialen Marktwirtschaft. Es wäre eine Reform mit Risiken und Nebenwirkungen.

Von Michael Eilfort

Besteht für Unternehmen und Unternehmensführung durch eine neue Rechtsform Hoffnung auf möglicherweise ewiges Leben, auf besonderen staatlichen Segen, mehr Sinn und besseres Gewissen zugleich? Der Vorschlag, eine "GmbH mit gebundenem Vermögen" einzuführen, hat in dieser Woche Aufsehen erregt und wurde vielfach sehr wohlwollend kommentiert. Bei dieser Unternehmensform hätten die Gesellschafter keinen Zugriff auf die Unternehmensgewinne. Firmengründer sollen so sicherstellen können, dass die Betriebe in ihrem Sinne dauerhaft fortgeführt werden und Gewinne im Betrieb verbleiben. Dies soll über die Trennung von Stimmrechten und Vermögen gewährleistet werden.

Das klingt alles sehr schön. Und wahr ist, dass der Status quo unbefriedigend ausfällt, viele Start-ups im bestehenden Recht an Grenzen stoßen, Nachfolgeregelungen in vielen Unternehmen schwerfallen und Wirtschaftende wie die Gesellschaft insgesamt Nachhaltigkeit stärker bewerten. Es besteht Handlungsbedarf im Unternehmensrecht, im Steuerrecht, im Stiftungsrecht. Eine eierlegende Wollmilchrechtsform gibt es allerdings nicht. Energie und Gehirnschmalz sollten aus mehreren Gründen besser in die Modernisierung des bestehenden rechtlichen Rahmens fließen, der schon heute einige Möglichkeiten für erfolgreiches, nachhaltiges Wirken und Zielvorgaben auch jenseits "klassischer" Unternehmensstrukturen und -interessen bietet. Sechs Gegenargumente:

Erstens: Die Idee einer "GmbH mit verbundenem Vermögen" ist der Versuch, eine vermeintliche Rosine aus Dänemark zu importieren, wo diese Rechtsform aber, wie ähnlich in Großbritannien, in völlig andere Strukturen und Bedingungen harmonischer eingebettet ist und zudem einer Aufsicht unterliegt, während der deutsche Entwurf bisher eher als eine Art Stiftung mit Vorteilen, aber ohne Kontrolle daherkommt, der das Unternehmens- und Steuerrecht weiter kompliziert.

Zweitens: Die Annahme, mehr Auswahlmöglichkeiten bei der Rechtsform könnten nicht schaden und brächten keine Entwertung anderer "klassischer" Rechtformen mit sich, dürfte in die Irre führen: Formal würden andere Rechtsformen nicht ent-, aber faktisch doch abgewertet. Zwar wurde aufgrund der Kritik die "Gesellschaft in Verantwortungseigentum" nun zu der mit "gebundenem Vermögen". Die dafür werbende Stiftung trägt aber immer noch den Begriff "Verantwortungseigentum" genauso vor sich her wie Politiker, die die Idee befürworten: Der Begriff suggeriert, dass hier eine besondere, eine bessere Verantwortung übernommen wird als bei "schnödem", herkömmlichem Gewinnstreben. Letzteres wohlgemerkt in den meisten Fällen auch mit nachhaltigen Zielen und in fast allen Fällen verbunden mit reichlich Steuerzahlungen für die Bedürfnisse der Allgemeinheit, mit Beschäftigung, oft mit karitativem Engagement von Unternehmen und Unternehmern.

Professor Michael Eilfort ist Politikwissenschaftler an der Uni Tübingen und Vorstand der Stiftung Marktwirtschaft. (Foto: oh)

Drittens: Unser Wohlstand hängt unverändert an Köpfen, insbesondere an Innovation, der Offenheit für Neues sowie der Bereitschaft, Veränderungen zu gestalten und ins Risiko zu gehen. Die Behauptung der Initiatoren der neuen GmbH, dass die Innovationsfähigkeit bei Umsetzung ihres Vorschlags nicht leide, ist eine derzeit weder be- noch widerlegbare, aber steile These.

Sieht man von Beispielen wie dem höchst innovativen Weltunternehmen Bosch ab, bei dem eine gewisse Vermögensbindung aber eben auch - oder gerade? - ohne neue Rechtsform funktioniert, dürfte nach aller Erfahrung eher der Präsident des Verbandes der Familienunternehmer, Reinhold von Eben-Worlée, richtig liegen mit seiner Überzeugung, echte, persönliche Haftung bleibe ein effektiver Antrieb dafür, die Abwägung zwischen Chancen und Risiken sorgfältig und ausbalanciert vorzunehmen.

Die Soziale Marktwirtschaft enthält, auch wenn das gelegentlich vergessen wird, ein Hauptwort. Es beinhaltet, dass mit höherem Risiko höhere Gewinnchancen verbunden sind - das eine gibt es kaum ohne das andere. Und wer das eine persönlich auf sich nimmt, sollte auch von dem anderen in persönlicher Weise besonders profitieren können. Echtes Eigentum als Gewinnchance, Erhaltungsverantwortung und Verlustrisiko - darin liegt die Dynamik, Energie und Triebkraft, die Deutschland über Jahrzehnte Wohlstand für fast alle und sozialen Ausgleich ermöglicht hat. Wer glaubt, man könne in einer neuen Rechtsform systematisch persönliche Anreize minimieren, aber gleichzeitig unverändert viele Impulse und Dynamik erzeugen?

Eine Reform für ein alterndes, saturiertes Land

Viertens: Die neue Rechtsformblüte scheint fast ideal zu einem alternden, saturierten Land zu passen. Sie wirkt konservierend, setzt auf besonderes staatliches Wohlwollen und ein eingebautes gutes Gefühl. Die Mehrheit der deutschen Wähler ist über 55 Jahre alt, gibt dem Status quo, der Bewahrung den Vorrang und sieht in Veränderung eher Risiken als Chancen. Darauf zielt die Politik der Großen Koalition und dazu passt die Absicht, Vermögen binden und Strukturen, auch Namen, erhalten zu wollen.

Fünftens: Die Erfahrungen mit der Unternehmensteuerreform 2008 sprechen ebenfalls eher gegen den Vorschlag. Damals sollten im (Familien-)Unternehmen verbleibende Gewinne steuerlich begünstigt werden, wurden dann aber durch den Gesetzgeber so rigide-misstrauisch gebunden, dass die Bindung einem Begräbnis gleichkam. Unternehmen und ihr Kapital müssen auch beweglich sein.

Sechstens: Steuersparziele dürften zwar nicht im Vordergrund stehen, entsprechende Effekte ergäben sich aber von selbst. Mangelnde Gewinnbeteiligung schlüge auf den Unternehmenswert durch und wäre damit unter Umständen auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer relevant. Dies könnte für "gute" Unternehmen ein Wettbewerbsvorteil sein und am Ende auch andere staatliche Bevorzugung, nämlich bei Ausschreibungen, dazukommen.

Die "Ewigkeitsgarantie" des Vorschlags, die auch Unternehmensveränderungen wie Übernahmen und Zusammenschlüsse verhindern soll, verfestigt gegebene Strukturen und behindert Veränderungen. Das gefährdet notwendige betriebswirtschaftliche Anpassungen und zukünftiges volkswirtschaftliches Wachstum ebenso wie eine faktisch beförderte Unterscheidung zwischen "guten" und "schlechten" Unternehmen allein aufgrund ihrer Rechtsform.

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