Investoren in der Bundesliga:Immer in der Minderheit

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Die Arena in München (Foto: Bongarts/Getty Images)

Englische Verhältnisse ausgeschlossen: Die in Deutschland vorgeschriebene "50+1"-Regel macht es für Investoren unmöglich, die Mehrheit an Bundesligaclubs zu erwerben - auch die Allianz kauft sich nur einen kleinen Teil des FC Bayern.

Von Klaus Hoeltzenbein

Die Bundesliga wird für Investoren immer interessanter, obwohl diese, anders als in der Premier League in England, keinen starken Zugriff auf die Vereine bekommen. Der Grund: Investoren können von den 36 Erst- und Zweitligisten, die in der Deutschen Fußball Liga (DFL) organisiert sind, nicht die Mehrheit der Anteile erwerben. Stattdessen wird hierzulande exklusiv nach der wettbewerbsrechtlich immer wieder in Frage gestellten "50+1"-Regel gewirtschaftet.

Übersetzt heißt das: 51 Prozent der Anteile müssen beim Verein liegen, maximal 49 Prozent der Stimmrechte dürfen ausgegliedert, also verkauft werden. Vorreiter in dieser Art des Investments ist der FC Bayern, der 2002 seine Fußball-Abteilung aus dem Stammverein FC Bayern e.V. in die FC Bayern München AG transportierte. Durch das Geschäft mit der Allianz und den vorherigen Anteilsverkäufen an Adidas und Audi liegen jetzt 24,99 Prozent bei den Kapitalgebern; laut "50+1"-Regel bleiben den Münchnern immer noch 24,01 Prozent zur weiteren Platzierung.

Die Heuschrecken bei Herta

Während in England längst Oligarchen wie Roman Abramowitsch (FC Chelsea) oder Scheichs wie Mansour bin Zayed Al Nahyan aus Abu Dhabi (Manchester City) den Ton angeben, hatte die Bundesliga lange Probleme, Finanziers für Minderheitsanteile zu begeistern. Aufhorchen ließ deshalb vor wenigen Tagen der Einstieg des Private-Equity-Konzerns Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. bei der chronisch klammen Hauptstadt-Hertha aus Berlin. Auf den ersten Blick scheint dies nicht zu passen. Die New Yorker, die den SPD-Minister Franz Müntefering vor Jahren zur Warnung vor einer "Heuschreckenplage" animierten, gaben sich zunächst mit dem Kauf von 9,7 Prozent der Anteile der Hertha BSC GmbH zufrieden.

Laut dem, was vom Vertragswerk offiziell wurde, zahlte KKR 18 Millionen Euro für 9,7 Prozent, zuzüglich einer Einmalzahlung von acht Millionen für den Vertragsabschluss. Des weiteren wurden Hertha 35 Millionen Euro überwiesen, eine Art zinsgünstiges Darlehen, mit dem die Berliner ihre Verbindlichkeiten anderswo ablösen konnten. Für Hertha ist der Deal zunächst sinnvoll, sie ist wieder liquide, fraglich ist jedoch, welche Einflussmöglichkeiten KKR auf Dauer wahrnehmen will. Denn eigentlich passt die "50+1"-Regel nicht ins Programm, Firmen wie KKR ziehen aus Mehrheiten, Radikalsanierungen und dem schnellen Weiterverkauf von Anteilen ihren Profit. Deutlich aber wird an den Beispielen, wie weit die Lücke zwischen den Vereinen klafft: Für 9,7 Prozent am Erstliga-Aufsteiger aus Berlin zahlte KKR 18 Millionen Euro, 8,33 Prozent des Champions-League-Siegers aus München werden etwa mit dem Sechsfachen bewertet.

Die Münchner tilgen mit dem Allianz-Anteil zunächst ihre Verbindlichkeiten an der Arena. Dadurch werden jedoch auch Mittel frei, um den teuren Kader im Wettbieten mit Scheichs und Oligarchen konkurrenzfähig zu erhalten. Der Verkauf der Anteile folgt also diversen Motiven.

Einziger börsennotierter Klub der Liga ist Borussia Dortmund. Die "50+1"-Regel verbietet zwar den Verkauf der Mehrheit der Stimmanteile, erlaubt ist jedoch, dass sich die Mehrheit des Kapitals in Besitz privater Investoren befindet. So hält Dortmund nur 7,24 Prozent der Aktien. Der Börsengang erfolgte im Jahr 2000 zu elf Euro, am Dienstag war die Aktie noch 3,75 Euro wert.

© SZ vom 12.02.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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