Investitionsschutz im Freihandelsabkommen TTIP:Richter urteilten meist im Sinn der Firmen

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In den 2013 abgeschlossenen Verfahren urteilten die Schiedsrichter vor allem im Sinn der Firmen. Die erhielten in sieben von acht entschiedenen Fällen Entschädigungen. Eine Forderung wurde abgewiesen. Historisch gewinnen Staaten etwas weniger als die Hälfte der Verfahren. Eigentlich sollen die Handelsabkommen auch Firmen aus armen Unterzeichnerstaaten helfen. Diese nutzen sie aber selten: Mehr als 80 Prozent der Kläger sitzen in Industrienationen.

Deutsche Unternehmen gehörten 2013 zu den klagefreudigsten. Vier der Klagen gegen die Tschechische Republik kommen von deutschen Solarfirmen.

Außerdem geht die Telekom gegen Indien vor. Sie will Geld von dem Land, weil sie Anteile an der Kommunikationsfirma Devas aus Bangalore hat. Die streitet mit Indien um viel Geld. Devas hatte einen Vertrag über Breitband-Kapazitäten von Satelliten abgeschlossen, den die Raumfahrtagentur einseitig kündigte. Die Firma zog gegen die Regierung vor ein internationales Gericht. Ein Teil der Investoren sitzt praktischerweise auf Mauritius und kann das indisch-mauritische Investmentabkommen nutzen. Die Telekom klagt ebenfalls, auf Basis des deutsch-indischen Abkommens. Womit sich indirekt deutsche Steuerzahler auf Seiten der Kläger wiederfinden: Der Bund hält mehr als 30 Prozent der Anteile an der Telekom.

Deutschland selbst wird seit 2012 verklagt: Der Energiekonzern Vattenfall will Geld, weil der Bund den Atomausstieg erzwingt. Denn die Definition dessen, was die Gerichte verhindern sollen, ist über die Jahre aufgeweicht. Statt nur für eindeutige Verstaatlichungen müssen Regierungen auch nach anderen Entscheidungen mit Forderungen rechnen. Selbst die Anwältin Patricia Nacimiento, die Firmen wie Staaten vor den Schiedsgerichten vertritt, fragt: "Kann ein Land es sich noch erlauben, politische Entscheidungen zu treffen, ohne gleich verklagt zu werden?"

Die heftige Kritik an den Schiedsgerichten ist ein PR-Desaster für die beteiligten Juristen. Manche reden aus Frust gar nicht mehr mit Journalisten, andere treten aus dem Schatten und präsentieren ihre Sicht wie Nacimiento. Sie sagt, der Vorwurf der Geheimniskrämerei sei falsch. "Da verhandeln nicht irgendwelche Leute in Hinterzimmern über Milliardenbeträge." Die Schiedsrichter müssten das Rechtsstaatsprinzip wahren, gegen unfaire Verfahren könnten Staaten sich wehren.

Allerdings gilt auch: Konzernklagen sind das Geschäft der Anwälte. NGOs werfen der elitären Branche vor, aktiv daran zu arbeiten, das System am Leben zu halten. Auch die OECD spricht von einer "Schiedsrichter-Industrie". Juraprofessor Hindelang macht Einzelnen keinen Vorwurf, sieht aber eine gewisse Schieflage: "Anwälte und Schiedsrichter bestreiten ihren Lebensunterhalt mit der Teilnahme an den Verfahren. Sie könnten in der Öffentlichkeit so wahrgenommen werden, als hätten sie ein Interesse, dass es zu möglichst vielen Klagen kommt." Dennoch wird ihm die Debatte zu emotional geführt: "Die NGOs haben ganze Arbeit geleistet, das Thema in die Öffentlichkeit zu tragen."

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