Immobilien:Hessen erbt Handgranaten und baufällige Häuser

Ein Haustürgriff eines seit Längerem unbewohnten Hauses. (Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild)

Manche Erben wollen keine Elternhäuser übernehmen, etwa wenn diese verfallen oder überschuldet sind. Also wird das Land Eigentümer. Was macht es mit Schrottimmobilien?

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Handgranaten und Säurefässer, Boote und ein Frachtschiff, Urheberrechte an Musikstücken und Haustiere - all dies hat das Land Hessen schon bekommen, wenn nach Todesfällen Hinterbliebene ihr Erbe ausschlagen oder es keine Erben gibt. Diese sogenannten Fiskalerbschaften „umfassen alle Arten von rechtlichen Konstellationen und praktischen Lebenssachverhalten“, erklärt Laura Kulisch von der hessenweit zuständigen Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt am Main.

Auch verfallene oder überschuldete Immobilien, die Erben nicht erben wollen, landen beim Land. Oft leben Hinterbliebene weit weg mit wenig Bezug zu ihren alten Elternhäusern. Der Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, David Rauber, spricht von „einer Art „Versingelung“ der Gesellschaft, die hier Ausdruck findet“. Darauf und auf die alternde Gesellschaft verweist auch OFD-Sprecherin Kulisch. Deshalb und wegen „der zum Teil bestehenden Verschuldungssituation der Privathaushalte“ steige bundesweit die Zahl der Fiskalerbschaften.

2023 hat die OFD 897 neue Fiskalerbschaften des Landes Hessen gezählt. „Mit den aus den Vorjahren noch offenen oder wegen neuer Entwicklungen nochmals aufzunehmenden Fällen befanden sich am Jahresende insgesamt 3333 Aktenvorgänge in der Bearbeitung“, berichtet Kulisch. Generell ist das Land als sogenannter Fiskuserbe gehalten, solche Nachlässe zügig wirtschaftlich zu verwerten, also zu verkaufen.

© dpa-infocom, dpa:240414-99-667886/2

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