Nach dem Scheitern der Tarifrunde am Bau soll eine Schlichtung den festgefahrenen Konflikt lösen. Die Gewerkschaft werde die Schlichtung anrufen und das Verfahren könne womöglich Ende kommender Woche starten, sagte ein Sprecher der IG BAU am Mittwoch.
Streiks sind erst möglich, wenn auch die Schlichtung keinen Erfolg bringt. Die Gewerkschaft hatte die Tarifverhandlungen für die rund 930 000 Beschäftigten am späten Dienstagabend für gescheitert erklärt. "Die Arbeitgeber waren nicht bereit, uns ein verhandlungsfähiges Angebot auf den Tisch zu legen", sagte Carsten Burckhardt, Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführer der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU).
Die Gewerkschaft fordert 500 Euro mehr Lohn, Gehalt und Ausbildungsvergütung pro Monat mit einer Laufzeit von einem Jahr. Nach Berechnungen der Arbeitgeberseite entspräche dies einer Steigerung von bis zu 22,5 Prozent. Man habe der Gewerkschaft in der Verhandlung ein zweites Angebot vorgelegt, teilten die Branchenverbände ZDB und HDB mit. Dieses sah demnach eine Lohnerhöhung von 3,3 Prozent für 2024 und 3,2 Prozent für 2025 vor.
"Zweimal etwas über drei Prozent mehr Einkommen auf 24 Monate gleichen die immens gestiegenen Lebenshaltungskosten in den vergangenen Jahren und Monaten einfach nicht aus", sagte IG-BAU-Vorstand Burckhardt. In der Bauwirtschaft laufe es nicht durchweg schlecht. Der Tiefbau, der Infrastrukturbau und auch der öffentliche Bau seien im Aufwind, nur die Auftragslage im Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern sei eingebrochen.
Die Arbeitgeber widersprechen. "Deutschland steckt in einer heftigen Baukrise", sagte Verhandlungsführer Uwe Nostitz, der auch Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe ist. Viele Unternehmen im Wohnungsbau, dem größten Bausektor, hätten mit massiven Auftragsrückgängen zu kämpfen. "Die Gewerkschaft ignoriert diese baukonjunkturelle Realität komplett und hält weiter an ihrer Hauptforderung fest." Schlichter für die Branche wird erneut Rainer Schlegel sein, der frühere Präsident des Bundessozialgerichts.