Hotelbuchungen:Kartellamt geht gegen Booking.com vor

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Kartellamt gegen Buchungsportal: Szene vor dem Hotel Adlon in Berlin (Archiv) (Foto: Alessandra Schellnegger)
  • Das Bundeskartellamt verbietet dem Portal Booking.com eine sogenannte Bestpreis-Klausel.
  • Die Argumentation: Solche Garantien gingen letztendlich auf Kosten der Verbraucher.

Von Caspar Busse, München

Das Bundeskartellamt geht gegen die Anbieter von Hotelbuchungen im Internet vor. Die Behörde untersagt nach Informationen der Süddeutschen Zeitung dem Hotelportal Booking.com umstrittene Preisklauseln. Bislang durften die Hoteliers ihre Zimmer nirgendwo billiger anbieten als auf Booking.com. Außerdem mussten Hotelbesitzer die beste Zimmerverfügbarkeit und günstigste Buchungs- und Stornierungskonditionen einräumen. Diese sogenannte Bestpreis-Regel verstößt gegen den Wettbewerb, befindet das Kartellamt. Booking.com muss die Vorgaben in Deutschland bis Ende Januar 2016 aus den Verträgen entfernen.

"Bestpreisklauseln sind nur auf den ersten Blick von Vorteil für die Verbraucher. Tatsächlich werden dadurch zulasten der Verbraucher niedrigere Preise schlicht unterbunden", sagt Andreas Mundt, Präsident des Kartellamts. Es gebe so kaum Konkurrenz zwischen den Onlineportalen, aber auch zwischen den Hotels, die sich damit nicht über den Preis oder andere Konditionen differenzieren können.

Booking.com ist das mit Abstand größte Hotelbuchungsportal in Deutschland. Das Unternehmen ist weltweit aktiv und gehört zum US-Konzern Priceline, einem großen Online-Touristikunternehmen. Der Markt wächst: Sowohl Privatreisende als auch Geschäftskunden buchen zunehmend im Internet. Nach Angaben des Hotelverbands Deutschland läuft heute schon jede fünfte Hotelbuchung über ein Buchungsportal. Der Markt wird von drei großen Anbietern dominiert: Neben Booking.com sind das HRS und Expedia. Die Internetanbieter werben oft damit, die günstigsten Preise anzubieten. Ohne die Bestpreis-Regel ist dies aber nicht mehr gesichert. Dem deutschen Anbieter HRS, zu dem auch das Portal hotel.de gehört, wurde ein entsprechender Passus in den Verträgen bereits untersagt. HRS hat nach dem Verbot einen Geschäftsrückgang hinnehmen müssen. Gegen Expedia läuft ebenfalls ein Verfahren beim Kartellamt.

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In Deutschland gibt es derzeit etwa 31 000 Hotelbetriebe. Die Online-Plattformen nehmen für die Vermittlung von den Hotels teilweise hohe Provisionen. Nach Angaben des Hotelverbands sind diese unterschiedlich hoch, im Durchschnitt liegen sie bei etwa 20 Prozent. Die Hotels wollen die Kunden deshalb auf ihre eigenen Internetseiten ziehen. Die Online-Buchungen dürften in Zukunft noch steigen. Derzeit wird jede vierte Reservierung noch telefonisch vorgenommen.

In Europa gibt es keine einheitliche Linie in der Beurteilung der Praxis der Hotelbuchungsportale. In einigen Ländern wie Italien gelten weichere Regeln. Dort müssen die Hotels Online-Portalen nicht mehr die günstigsten Konditionen einräumen. Sie dürfen aber auf der eigenen Homepage die Preise weiterhin nicht unterbieten. Das hatte Booking.com dem deutschen Kartellamt als Kompromiss angeboten. "Wir halten das nicht für ausreichend, weil die Hotels dadurch weiter beschränkt werden in ihrer Preissetzung - aus unserer Sicht ohne hinreichenden Grund", sagt Mundt. Booking.com kann gegen die Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

© SZ vom 23.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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