Arbeitswelt:Betriebsräte wollen Mitarbeiter auch im Home-Office erreichen

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Auch im Home-Office wollen sich Betriebsräte mit den Beschäftigten austauschen. Doch manche Unternehmen machen es ihnen nicht leicht. (Foto: Gustafsson/imago images)

Manche Firmen verweigern ihnen allerdings, dafür das Intranet oder die betrieblichen E-Mail-Adressen zu nutzen. Die Gewerkschaften schalten jetzt die Politik ein.

Von Alexander Hagelüken

Wenn ein Betriebsrat Beschäftigte informieren will, verteilt er Flugblätter oder hält Sprechstunden ab. Aber wie erreicht er jene, die im Home-Office tätig sind? Zwischen Arbeitnehmervertretern und manchen Firmen ist darüber ein Streit entbrannt.

Als die Corona-Pandemie ausbrach, arbeiteten bald viele Deutsche Zuhause. Das Home-Office, von vielen Unternehmen zuvor abgelehnt, funktionierte erstaunlich gut. Deshalb liegt es auf der Hand, dass viele Beschäftigte auch künftig öfter mal von Zuhause tätig werden oder sonst wie mobil arbeiten wollen. Und die Unternehmen haben weniger dagegen als vorher. Nur, was bedeutet das für Betriebsräte und Gewerkschaften? Klassische Kommunikationswege wie Sprechstunden, schwarze Bretter oder Versammlungen werden in der Home-Office-Ära unwichtiger. Und Essenslieferanten oder Crowdworker, die gar keinen Arbeitsplatz im Betrieb haben, sind ohnehin kaum zu erreichen.

Aus Sicht der Gewerkschaften ist klar, was das für die Zukunft heißt: Betriebsräte sollen die Arbeitnehmer dann eben digital erreichen können. Über einen Platz im firmeneigenen Intranet etwa oder die betrieblichen E-Mail-Adressen. Doch genau dies verweigerten manche Firmen Betriebsräten und Gewerkschaften in der Pandemie. "Arbeitsorte werden künftig noch flexibler und ein Großteil der Kommunikation wird auch weiterhin im digitalen Raum stattfinden. Dass viele Firmen uns den digitalen Zugang versperren, ist nicht akzeptabel", sagt Michael Vassiliadis, Vorsitzender der Gewerkschaft Chemie und Energie (BCE). Vassiliadis hat deshalb den Sportartikelhersteller Adidas verklagt.

Die Gewerkschaften haben nun ein Gutachten bei dem Bremer Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler eingeholt. Der kommt zu dem Schluss, dass bereits die geltende Rechtslage den Arbeitnehmervertretern digitale Zugangsrechte einräumt. Allerdings sei die Anwendung des Rechts kompliziert, viele Unternehmen widersetzten sich. Däubler ruft die neue Bundesregierung daher zu einer "gesetzlichen Klarstellung" auf. Schließlich empfänden offenbar viele Manager die Rechtslage als unklar. Laut Rechtsprechung sei etwa die Weitergabe von Email-Adressen kein Verstoß gegen den Datenschutz. Gerichte hätten zudem wiederholt bestätigt, dass grundsätzlich nicht nur Betriebsräten, sondern auch Gewerkschaften das Recht zustehe, am Arbeitsplatz mit Beschäftigten in Kontakt zu treten.

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