Handel:Gabriel schlägt bei Edeka-Tengelmann zurück

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„Brachialstrategie“ mit Geheimgesprächen oder alles „üblich, möglich und zulässig“? Bei dem von Gabriel unstützten Fusionsvorhaben von Edeka und Kaiser's Tengelmann gegehn die Meinungen auseinander. (Foto: Michael Kappeler/Archiv)

Berlin/Düsseldorf (dpa) - Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat im Streit um die gestoppte Ministerlaubnis zur Edeka-Tengelmann-Fusion dem Oberlandesgericht Düsseldorf schwere Versäumnisse vorgehalten.

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Berlin/Düsseldorf (dpa) - Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat im Streit um die gestoppte Ministerlaubnis zur Edeka-Tengelmann-Fusion dem Oberlandesgericht Düsseldorf schwere Versäumnisse vorgehalten.

Er respektiere die Entscheidung der Richter im Eilverfahren, aber akzeptiere sie nicht, sagte Gabriel. Sein Ministerium werde Rechtsmittel prüfen und einlegen. 

Das Urteil enthalte „eine ganze Reihe falscher Tatsachenbehauptungen“. So nenne das Gericht falsche Termine für seine Gespräche mit den Chefs von Edeka und Kaiser's Tengelmann im Dezember 2015 - auch seien es keine Geheimgespräche, die er allein mit den Firmenchefs geführt habe, sondern es seien immer Beamte seines Hauses dabeigewesen. „Auch hier erweckt das OLG einen falschen Eindruck oder ist schlicht falsch informiert“, sagte Gabriel. Die Richter hätten im Ministerium einfach nachfragen können.

Er sei in dem Verfahren auch nicht befangen gewesen. Die Ministererlaubnis sei keine Gefälligkeitsentscheidung gewesen, betonte Gabriel. Alle Verfahrensbeteiligte - auch Edeka-Konkurrent Rewe - seien später durch Akteneinsicht über die Gespräche informiert worden.

Rewe widersprach dieser Darstellung allerdings entschieden. Rewe sei auf die Bitte um vollständige Akteinsicht vom Ministerium lediglich mitgeteilt worden, dass es keine Vermerke zum Treffen des Edeka-Vorstandsvorsitzenden mit Gabriel in den Amtsakten gebe.

Deutlich kritisierte der Vizekanzler die Feststellung des Gerichts, dass die von ihm zur Begründung der Ministererlaubnis angeführte Stärkung der Arbeitnehmerrechte der knapp 16 000 Tengelmann-Beschäftigten nicht wichtig für das Gemeinwohl sei.

Damit würden die Richter erklären, dass Sozialpartnerschaft, tariflich abgesicherte Löhne, Mitbestimmung und die Qualität von Arbeitsplätzen keine Bedeutung im Wettbewerbsrecht hätten: Ich weise diese Auslegung unserer Verfassungsordnung entschieden zurück. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, kollektive Arbeitnehmerrechte zu verteidigen und nicht Sache eines Gerichts, sich in diesen Bereich einzumischen. Gabriel kündigte an, dass bei der geplanten Reform des Wettbewerbsrechts auch das Ministererlaubnisverfahren geprüft und womöglich konkretisiert werde.

Auch Edeka ging am Mittwoch auf Konfrontationskurs zum Düsseldorfer Gericht. Edeka habe den Beschluss geprüft und halte sowohl seine Tatsachenfeststellungen wie auch seine Begründung für falsch, teilte ein Unternehmenssprecher mit. Im Interesse der Beschäftigten von Kaisers's Tengelmann werde jetzt geprüft, auf welchem rechtlichen Wege eine möglichst schnelle Entscheidung im Verfahren erreicht werden könne.

Der Wirtschaftsminister und SPD-Chef hatte Deutschlands größtem Lebensmittelhändler Edeka im März unter massiven Auflagen grünes Licht für die umstrittene Übernahme gegeben und damit ein Verbot des Bundeskartellamts ausgehebelt. Sollte es bei dem Veto des Gerichts bleiben und die Fusion scheitern, befürchtet Gabriel die Zerschlagung von Kaiser's Tengelmann und den Verlust von 5000 bis 8000 Arbeitsplätzen. Er bedauere, dass viele Mitarbeiter nun noch länger Ungewissheit über ihre Zukunft hätten.

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