Google nach EuGH-Urteil:12 000 wollen vergessen werden

Google hat ein Formular online gestellt, mit dem Betroffene beantragen können, dass der Verweis auf eine bestimmte Information gelöscht wird. (Foto: Boris Roessler/dpa)

Bereits am ersten Tag haben tausende Europäer einen Antrag auf Vergessen an Google gestellt. Wegen eines EuGH-Urteils hatte der Konzern ein Antragsformular online gestellt. In anderen Suchmaschinen und außerhalb Europas werden die Links weiterhin zu sehen sein.

Bei Google sind am ersten Tag rund 12 000 Anträge europäischer Bürger auf Löschung von Suchergebnissen über sie eingegangen. Das teilte der Internet-Konzern unter anderem der Finanznachrichtenagentur Bloomberg mit. Google hatte am Morgen als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Recht auf Vergessenwerden im Internet ein entsprechendes Formular freigeschaltet.

Nach Kritik des Hamburger Datenschützers Johannes Caspar änderte der Konzern das Formular im Laufe des Tages in einem wichtigen Punkt. Der in Deutschland für Google zuständige Datenschützer hatte vor allem bemängelt, dass Google zum Hochladen der Kopie eines Personalausweises aufrief. Die automatisierte Speicherung des Personalausweises durch nicht-öffentliche Stellen sei laut Gesetz nicht zulässig, erklärte er. Google müsse "unverzüglich nachbessern". Nun heißt es auf der Webseite lediglich: "Fügen Sie bitte eine lesbare Kopie eines Sie identifizierenden Dokuments bei."

Der Europäische Gerichtshof hatte vor gut zwei Wochen entschieden, dass Europas Bürger Google dazu verpflichten können, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus dem Netz verschwinden zu lassen. Google müsse die Verweise aus seiner Ergebnisliste entfernen, wenn dort enthaltene Informationen das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz einer Person verletzen.

Wenn ein Antrag auf Löschung angenommen wird, blendet Google den Link zukünftig aus, die Inhalte selbst werden nicht gelöscht. Außerhalb Europas und bei anderen Suchmaschinen sind alle Links weiterhin zu sehen.

© Sueddeutsche.de/dpa/AFP/les - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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