Gesetz:Illegales Filesharing: Abmahnanwälte sind weiterhin aktiv

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Streamen sollte man besser nur legal - sechs Prozent werden abgemahnt (Foto: Bloomberg)

Eigentlich sollte ein neues Gesetz Verbraucher vor teuren Abmahnungen bei illegalem Filesharing schützen. Doch offenbar ist es nutzlos.

Von Achim Sawall, Golem.de

Verbraucher müssen bei Urheberrechtsverstößen wie illegalem Filesharing immer noch mit teuren Abmahnungen rechnen. Das ergab eine nicht repräsentative Untersuchung der Verbraucherzentralen, die am 6. Oktober 2016 vorgestellt wurde. Trotz des neuen Gesetzes zur Begrenzung der Abmahnkosten erlauben unklare Regelungen den Abmahnanwälten weiter, von Verbrauchern hohe Gebühren einzufordern.

"Das Gesetz muss dringend nachgebessert werden, um Verbraucher vor überhöhten Abmahnforderungen zu schützen", sagte Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien der Verbraucherzentrale Bundesverband. Wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen einigen sich Abgemahnte oft außergerichtlich mit Abmahnkanzleien. "Diese außergerichtlichen Vergleichsforderungen der Abmahnkanzleien sind weiterhin sehr hoch und gemäß unserer Auswertung seit 2012 sogar um 15 Prozent gestiegen, von 757 Euro auf 872 Euro."

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Abmahnanwälte machen sich Gesetzeslücke zu Nutze

Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken aus dem Jahr 2013 sollte unberechtigte und überhöhte Anwaltsgebühren nicht mehr zulassen. Dies sei jedoch nicht gelungen, wie ein Vergleich von Abmahnungen vor und nach Inkrafttreten des Gesetzes zeige. Laut Gesetz ist vorgesehen, den Streitwert solcher Verfahren auf 1.000 Euro zu begrenzen, damit Anwaltsgebühren im Streitfall nicht mehr als 124 Euro betragen dürfen.

Das Gesetz sieht jedoch eine wichtige Ausnahme vor: Wenn der Streitwert "nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig" ist, gilt die Grenze von 1.000 Euro nicht. "Darüber, was 'unbillig' bedeutet, fehlt jedoch eine gesetzliche Klarstellung", sagte Ehrig. Abmahnanwälte nutzen dies entsprechend: In 35 Prozent der untersuchten 2.563 Fälle wurde auf die Unbilligkeitsregelung Bezug genommen.

Außerdem beschränkt sich die gesetzliche Streitwertdeckelung nur auf die Anwaltskosten. Zusätzlich geltend gemachte Schadensersatzansprüche werden nicht begrenzt. Dies nutzen Abmahnanwälte ebenfalls aus.

"Die Ausnahmeregelung der Unbilligkeit muss gestrichen werden. Der Streitwert muss insgesamt, also für die Anwaltsgebühren und die Schadensersatzforderung, gedeckelt werden. Wir brauchen eine klare und rechtssichere Regelung zur Eindämmung von Abmahnungen mit unverhältnismäßig hohen Abmahngebühren", betonte Ehrig.

Sechs Prozent der Deutschen werden abgemahnt

In die Untersuchung gingen Daten aus 2.563 Fällen ein, die Fachberater von Verbraucherzentralen in den Jahren 2014 und 2015 in urheberrechtlicher Verbraucherberatung und -vertretung sammelten. Zusätzlich hatten Verbraucher ihre Erfahrungen mit Abmahnungen in einer Online-Umfrage angegeben, was weitere 886 Fälle für die Untersuchung ergab. Ein Vergleich dieser Ergebnisse mit 301 Fällen von vor 2013 ergab eine Steigerung der Vergleichsforderungen von 15 Prozent.

Obwohl immer mehr Verbraucher legale Streaming-Dienste wie Netflix nutzen, nimmt die Zahl der Abmahnungen nicht ab. Weiterhin sind 6 Prozent der Bevölkerung von der zweifelhaften Praxis der Abmahnkanzleien betroffen. Das ergab ein Vergleich von zwei repräsentativen Umfragen von TNS Emnid im Auftrag des VZBV aus den Jahren 2012 und 2016. Die Bundesregierung plant eine Evaluation des Gesetzes bis Anfang des Jahres 2017.

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