Geldpolitik:EZB beendet Anleihenkäufe

Jahresrückblick 2018

Die Zentrale der Europäischen Zentralbank in Frankfurt.

(Foto: dpa)
  • Die Europäische Zentralbank will ab dem kommenden Jahr keine Staats- und Unternehmensanleihen mehr kaufen.
  • Das Anleihen-Kaufprogramm war in den vergangenen Jahren eines ihrer wichtigsten Kriseninstrumente. Nun lässt die Zentralbank es auslaufen.

Die Europäische Zentralbank hat das Ende ihrer Anleihenkäufe beschlossen. Nur noch bis zum Jahresende will die Notenbank zusätzliche Milliarden in Wertpapiere von Staaten und Unternehmen stecken, teilte die EZB am Donnerstag mit. Anschließend will sie das Programm auslaufen lassen, die auflaufenden Zinserlöse aus dem Programm aber weiterhin in Anleihen investieren. Den Leitzins von 0,0 Prozent lässt die Notenbank weiter unangetastet.

Die EZB hatte das Anleihen-Kaufprogramm im Januar 2015 beschlossen. Die Konjunktur lief damals schlechter als heute, der Euro-Zone drohte eine gefährliche Deflation. Notenbanker und Ökonomen befürchteten, dass sich die Situation zu einer Wirtschaftskrise auswachsen könnte. Deshalb beschloss die EZB, die Konjunktur mit dem Kauf von Staatsanleihen zu stabilisieren. Später kaufte sie erstmals auch Unternehmensanleihen.

Bereits im Juni kündigte die EZB an, das Anleihen-Kaufprogramm Ende 2018 auslaufen zu lassen, also keine neuen Staatsanleihen und Wertpapiere mehr zu kaufen. Zu diesem Zeitpunkt lag das Volumen der Anleihenkäufe noch bei 30 Milliarden Euro pro Monat. Ingesamt pumpte die EZB mehr als 2,5 Billionen Euro in den Markt.

Inzwischen nähert sich die Notenbank ihrem Ziel, die Inflation in der Euro-Zone über einen längeren Zeitraum auf ein Niveau von ungefähr zwei Prozent zu heben. Im Oktober lag sie bei 2,2 Prozent. Beendet wird das Programm aber wohl auch aus rechtlichen Gründen. Die EZB darf nicht mehr als ein Drittel aller Staatsanleihen eines Euro-Landes besitzen. Würde sie immer weiter Staatsanleihen kaufen, könnte sie diese Grenzen überschreiten.

In Deutschland gab es immer wieder Kritik, dass die Staatsanleihenkäufe nicht mit europäischem Recht vereinbar seien. Diese Bedenken wischte der EuGH Anfang der Woche allerdings vom Tisch. Die Anleihenkäufe verstoßen nicht gegen EU-Recht, urteilten die Richter in Luxemburg. Aus den EU-Verträgen gehe eindeutig hervor, dass die EZB auch auf den Finanzmärkten tätig werden könne. Würden der EZB derartige Mittel verwehrt, könne dies zum "unüberwindbaren Hindernis" bei der Sicherung einer stabilen Geldpolitik werden, teilten die Richter mit.

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