Einkommen:Diese steuerfreien Extras sollten Sie kennen

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Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern viele steuerfreie Geschenke machen, zum Beispiel beim Mittagessen, der Kinderbetreuung oder dem Weg zur Arbeit mit dem E-Bike. (Foto: dpa/dpa/pd-f.de)

Kleine Gehaltserhöhungen sind oft ernüchternd - schließlich landet die Hälfte beim Staat. Arbeitnehmer sollten stattdessen spezielle Goodies aushandeln.

Von Berrit Gräber

Statt allein auf das übliche Feilschen um etwas mehr Gehalt zu setzen, sollten Beschäftigte 2019 ruhig einmal neue Wege gehen. Von 200 Euro mehr brutto im Monat landet sowieso nicht einmal die Hälfte auf dem Konto. Viel rentabler kann es sein, wenn der Betrieb zusätzlich noch geldwerte Extras zahlt. Etwa, indem er sich an der privaten Stromrechnung beteiligt und die Kita-Gebühren für die Kinder übernimmt. Oder Mitarbeiter auf Firmenkosten einkaufen, essen oder zum Friseur gehen lässt, Zuschüsse für den Führerschein übernimmt oder ein neues Handy zur Verfügung stellt. Das Einkommensteuergesetz ermöglicht es Unternehmen, den Mitarbeitern ganz legal einige hundert Euro mehr netto zukommen zu lassen - ohne dass das Finanzamt daran beteiligt werden muss.

Seit Jahresbeginn ist die Palette an steuer- und abgabenfreien Extras noch größer geworden, wie Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler erläutert: Ein Arbeitgeber darf seinen Beschäftigten jetzt gleich drei neue Geschenke machen - das Jobticket ohne Limit ist wieder da, ein Dienstfahrrad ist nun steuerfrei und das dienstliche Elektroauto begünstigt. Gerade kleine Firmen hätten über geldwerte Extras gute Chancen, Personal zu gewinnen, sagt Sigurd Warschkow vom Lohnsteuerhilfeverein in Gladbeck. Das sei für beide Seiten oft interessanter als die reine Lohnerhöhung um ein paar Euro. Der Arbeitgeber profitiert auch, weil er Abgaben spart. Ab diesem Jahr lohnt es sich, nach folgenden Zuschüssen zu fragen:

Arbeitgeber dürfen ihren Mitarbeitern nun wieder Monats- und Jahresfahrkarten für den öffentlichen Nahverkehr komplett bezahlen, auch zur privaten Nutzung. Der Arbeitnehmer muss die Leistung weder versteuern noch Sozialabgaben darauf zahlen. Aber: Die Steuerfreiheit gilt nur für öffentliche Verkehrsmittel im Linienverkehr, nicht für Flüge oder Taxifahrten. Außerdem wird das Jobticket auf die Entfernungspauschale angerechnet.

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Für Sachleistungen wie Tankgutscheine darf ein Unternehmen pro Monat und Mitarbeiter 44 Euro ausgeben. Um auf den gleichen Wert zu kommen, müsste der Beschäftigte bei der Gehaltsverhandlung etwa 100 Euro mehr brutto rausholen. Die Firma darf die 44 Euro alternativ auch für Strom, Gas, den Friseur oder Warenkäufe jeder Art zahlen. Aber: Eine Sachleistung gibt es nur einmal im Monat. Tanken plus Friseurbesuch geht nicht. Zusätzlich noch 21 Euro extra sind dagegen erlaubt, wenn der Mitarbeiter für die Firma Reklame fährt und sich einen Werbeaufkleber ans Auto klebt. Erlaubt ist zudem eine "Erholungsbeihilfe"; etwa 300 Euro im Jahr sind möglich, je nach Familiensituation.

Gibt es keine Kantine, können Firmen zusätzlich zu den Sachleistungen die Verpflegung ihrer Mitarbeiter bezuschussen. Etwa mit Restaurantgutscheinen oder Essenschecks, die bei bestimmten Anbietern oder Supermärkten eingelöst werden können. Bons bis zu 6,40 Euro pro Arbeitstag bleiben 2019 abgabenfrei. Allein mit 15 Essenscoupons im Monat lassen sich 96 Euro dazuverdienen. Um aufs gleiche Netto-Plus zu kommen, müsste der Chef fast 200 Euro mehr Gehalt zahlen.

Immer mehr Firmen sponsern Mitarbeitern mittlerweile E-Bikes oder Rennräder als Bonus zum Gehalt, häufig sogar zusätzlich zum Dienstwagen. Bisher galt aber: Das Radeln ins Büro war steuerfrei, die private Nutzung des Firmenbikes war es nicht. Sie galt als geldwerter Vorteil. Wie ein Dienstauto musste der Arbeitnehmer auch sein Dienstrad nach der Ein-Prozent-Regel versteuern. Das fällt jetzt weg, den Radl-Bonus gibt es seit Jahresbeginn steuerfrei.

Wer 2019 ein Elektroauto oder ein schadstoffarmes Hybridfahrzeug als Dienstwagen anschafft, kann die Privatnutzung künftig steuersparender mit dem Finanzamt abrechnen. Zwar bleibt der geldwerte Vorteil steuerlich bestehen. Er liegt den Angestellten allerdings nicht so stark auf der Tasche. Die private Nutzung eines umweltfreundlichen Dienstautos muss nur noch mit 0,5 Prozent, also dem halbierten Bruttolistenpreis des Fahrzeugs, versteuert werden statt wie bisher mit dem vollen Preis. Entsprechendes gilt für die Abrechnung der Privatfahrten per Fahrtenbuch.

Richtig viel Entlastung für Mitarbeiter gibt es, wenn der Arbeitgeber die Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern unterstützt. Kriegt ein junger Vater beispielsweise 150 Euro als Krippenzuschuss, kann er diese Summe komplett einsetzen. Von 150 Euro mehr Gehalt bleiben ihm nach Steuern und Abgaben dagegen gerade mal 70 Euro übrig. Der Beitrag für den Kindergarten, Hort, die Krippe oder das Honorar für eine Tagesmutter können vom Chef bezuschusst oder komplett übernommen werden. Nach oben gibt es dabei übrigens keine Grenzen.

Bis zu 600 Euro im Jahr darf die Firma steuerfrei drauflegen, wenn es um die kurzfristige Betreuung von Kindern bis 14 Jahre oder pflegebedürftigen Angehörigen von Mitarbeitern geht, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. "Das ist für Notfälle gedacht und eine vernünftige Lösung", betont Klocke vom Steuerzahlerbund. Muss eine Sekretärin zum Beispiel sonntags kurzfristig arbeiten, kann ihr Chef die benötigte Tagesmutter oder Pflegekraft bezahlen, ganz ohne Abzüge. Bei Kindern mit Handicap gilt keine Altersgrenze, wenn sie bereits vor dem 25. Geburtstag behindert waren.

Pauschal bis zu 50 Euro im Monat können Beschäftigte außerdem für ihre privaten Internetgebühren aushandeln. Um das gleiche Geld netto zu haben, müssten sie etwa 110 Euro mehr brutto bekommen. Einen unbegrenzten Zuschuss darf die Firma zahlen, wenn sie ihrem Mitarbeiter für zu Hause gleich die gesamte Hard- und Software überlässt wie einen Computer, ein Laptop, das neueste iPad oder Smartphone. Die Geräte dürfen auch ausschließlich privat gebraucht werden, ohne dass Steuer und Sozialabgaben anfallen. "Für Handwerksbetriebe, die händeringend Azubis suchen, kann das ein Pfund sein, mit dem sie wuchern könnten", ist Steuerexperte Warschkow überzeugt. Voraussetzung: Die Firma ist der Eigentümer oder Mieter (bei Leasing). Verschenkt der Chef ein Gerät, will der Fiskus Steuern sehen.

Und schließlich darf eine Firma ihre Mitarbeiter finanziell unterstützen bei Kursen und Trainings, die die Gesundheit fördern, auch außerhalb des Betriebs. Als Extras zum Gehalt sind beispielsweise Wirbelsäulen-Kurse aushandelbar, Anti-Stress- oder Burn-Out-Trainings, Entspannungs- und Nichtraucher-Kurse sowie Lehrgänge rund um gesunde Ernährung. Dafür sind pro Mitarbeiter jährlich bis zu 500 Euro abgabenfrei möglich. Mitgliedschaften bei Sportvereinen und Fitnessstudios sind ausgenommen.

© SZ vom 28.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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