Gasförderung:Fracking-Gesetz könnte verfassungswidrig sein

  • Das Expertengremium, das Fracking-Projekte bewerten soll, könnte gegen das Grundgesetz verstoßen.
  • Das Gremium erhalte Kompetenzen eines Parlaments, urteilt ein Gutachten.

Von Michael Bauchmüller

"Hochrisiko-Technologie"

Die geplante Expertenkommission zur Beurteilung von Fracking-Vorhaben verstößt möglicherweise gegen das Grundgesetz. Zu diesem Ergebnis kommt ein Kurzgutachten des Oldenburger Rechtsprofessors Volker Boehme-Neßler, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Danach erhalte die Kommission Kompetenzen, die eigentlich einem Parlament zustünden. "Der Staat darf sich nicht aus seiner Verantwortung für eine Hochrisiko-Technologie stehlen, indem er Entscheidungskompetenzen an Expertengremien delegiert", heißt es in dem Gutachten.

Union verteidigt das Gremium

Die Kommission war erst nachträglich in das Gesetz gelangt. Sie soll konkrete Projekte für die "unkonventionelle" Gasförderung bewerten. Hält sie diese für unbedenklich, können auch die Behörden sie genehmigen - und umgekehrt.

Gegner der Technologie halten dies für ein Schlupfloch. Das Gremium sei eine "Schnapsidee", sagt auch der SPD-Abgeordnete Frank Schwabe, zuständiger Berichterstatter seiner Fraktion. "Mit einer solchen verfassungswidrigen Kommission halte ich das Gesetz nicht für zustimmungsfähig." Die Union dagegen verteidigte das Gremium: Es gebe lediglich Empfehlungen.

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