Garantiezins bei Lebensversicherungen:Nur noch 0,25 Prozent

Lebensversicherungen

Weniger Zinsen, weniger Rente.

(Foto: Jens Büttner/dpa)

Die Bundesregierung senkt den höchstens erlaubten Garantiezins in der Lebensversicherung. Das könnte das Neugeschäft mit der Riester-Rente zu Fall bringen.

Von Herbert Fromme, Köln

Jetzt sind es nur noch 0,25 Prozent. Diesen mageren Zinssatz dürfen Lebensversicherer ihren Kunden ab 2022 höchstens garantieren, wenn sie einen neuen Vertrag verkaufen. Das hat Finanzminister Olaf Scholz per Erlass geregelt. Bislang sind es 0,9 Prozent.

Mit dem so genannten Höchstrechnungszins legt die Regierung fest, welche Garantien Versicherer für die Laufzeit eines Vertrages höchstens geben dürfen. Damit will sie verhindern, dass Gesellschaften auf der Suche nach Neugeschäft unrealistische Zusagen geben.

Die Versicherer äußern Verständnis. "Die Absenkung des Höchstrechnungszinses ist angesichts der Kapitalmarktentwicklung in isolierter Betrachtung nachvollziehbar", erklärte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes des Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Doch er verlangt, dass die Bundesregierung jetzt auch die Regeln für die Riester-Rente ändert. Denn andernfalls führt der neue Höchstrechnungszins "zu einer Defacto-Beerdigung der Riester-Rente".

Bei der Riester-Rente und bei manchen Formen der betrieblichen Altersversorgung kollidieren ab Januar 2022 zwei gesetzliche Vorgaben. Die Versicherer müssen die Beiträge garantieren. Bei Beginn der Auszahlung der Privat- oder Betriebsrente muss mindestens so viel Geld da sein, wie der Kunde eingezahlt hat. Allerdings: Von diesen Einzahlungen haben die Versicherer ihre Vertriebs- und Verwaltungskosten bezahlt. Nur den Rest verzinsen sie - 0,25 Prozent reichen bei den meisten Versicherern nicht, um die Kosten zu decken und wenigstens die eingezahlte Summe zu erreichen, von einer Rendite ganz zu schweigen.

Die Versicherer fordern, dass sie ihren Kunden künftig nur noch den Erhalt von 80 Prozent der eingezahlten Beiträge garantieren müssen. Die Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten (BdV) wirft der Branche die hohen Kosten vor und fordert eine Begrenzung der Provisionszahlungen.

Die Neigung in der großen Koalition, eine Riester-Reform zu beschließen, ist bislang gering. In allen Parteien gibt es Forderungen nach einer neuen privaten Altersvorsorge, die mit weniger Kosten auskommt. Riester hat kaum Freunde.

GDV-Mann Asmussen erklärte, dass die Absenkung des Höchstrechnungszinses nur für neu abgeschlossene Verträge gilt, nicht für bestehende Policen. Das sieht der BdV-Vorstandsvorsitzende Axel Kleinlein anders: "Die Versicherungswirtschaft täuscht Verbraucher und Politiker, wenn sie behauptet, dass bestehende Verträge nicht betroffen sind." Bei vielen Riester- und Rürup-Verträgen würde die Rentenhöhe erst zu Beginn der Auszahlungsphase berechnet, und dafür der dann geltende Höchstrechnungszins verwendet. "Millionen von Kunden müssen mit niedrigeren Privatrenten rechnen", warnt er.

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