Forderung:Kritik an Arbeit der Schlichtungsstelle für Bergbauschäden

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Der Braunkohletagebau Welzow-Süd der Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG). (Foto: Patrick Pleul/dpa)

Der Braunkohlebergbau zerstört nicht nur Lausitzer Landschaft, mitunter entstehen auch Schäden an Gebäuden oder Infrastruktur. Für strittige Fälle gab es bis Ende 2022 eine Schlichtungsstelle. Die ist nun weg. Das sorgt für Unmut.

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Cottbus (dpa/bb) - Die Schließung der Schlichtungsstelle für Bergbauschäden in Brandenburg sorgt weiter für Diskussionen. Mitglieder des Braunkohleausschusses des Landes fordern eine Neuauflage der Stelle, aber unter anderen Voraussetzungen. So müsse etwa die Schlichtungsordnung geändert werden, sagte Andreas Stahlberg - am Donnerstag im Ausschuss. Er ist in der Gemeinde Schenkendöbern (Spree-Neiße) für bergbaubedingte Sonderaufgaben zuständig. Als Beisitzer der betroffenen Geschädigten habe er nach der Schlichtungsordnung eine neutrale Haltung haben müssen, was nahezu unmöglich sei. „Für den Beisitzer muss es möglich sein, Positionen für den Betroffenen einzunehmen“, sagte Stahlberg.

Die Schlichtungsstelle war seit 2019 bei der Industrie- und Handelskammer Cottbus angesiedelt. Zunächst für drei Jahre befristet sollte sie Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bergbauschäden durch das Energieunternehmen LEAG und die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV) außergerichtlich klären.

Laut Wirtschaftsministerium war in der Schlichtungsordnung vereinbart worden, dass über die weitere Arbeit der Stelle nach einer Prüfung entschieden werden sollte. Diese Überprüfung durch drei externe Kanzleien habe ergeben, dass für eine Fortsetzung wegen der geringen Zahl der Fälle keine hinreichende Grundlage bestanden habe. Demzufolge sei die Arbeit der Schlichtungsstelle nicht über den 31. Dezember 2022 hinaus verlängert worden. Das Ministerium hatte das damals nicht der Öffentlichkeit mitgeteilt.

Betroffene von Tagebauschäden können jetzt ohne die Schlichtungsstelle nur noch vor Gericht um Schadenersatz kämpfen. Zwar sind auch Meldungen direkt an die Leag möglich, es fehlt aber eine unabhängige Entscheidung durch eine solche Stelle.

Von 2019 bis 2022 wurden laut Ministerium 23 Schlichtungsanträge im Zusammenhang mit Schäden zum Beispiel an Gebäuden, Straßen, Brunnen und Gewässern gestellt. Davon wurden nur sechs Anträge zur Schlichtung angenommen, 17 wurden abgelehnt. Einen Antrag zog der Antragsteller nach Verhandlung zurück. Nur zwei Fälle in den Jahren 2019 und 2021 endeten mit einem angenommenen Schlichtungsvorschlag.

Beispielsweise seien von 16 bekannten Fällen im Ort Tauer einer an die Schlichtungsstelle gegangen. „Wir sind der Hoffnung, dass es bei den verbleibenden Fällen andere Möglichkeiten der Befriedung gibt“, sagte Wirtschaftsminister Jörg Steinbach (SPD) im Wirtschaftsausschuss.

Auch Leag und LMBV sehen nach eigenen Angaben keinen Bedarf, die Stelle weiterzuführen. Die Anträge von betroffenen Geschädigten von Bergbauschäden seien zu geringfügig, hieß es. Bei der Leag gingen nach Angaben von Thomas Koch, Leiter der Geotechnik bei der Leag, im Zeitraum des Bestehens der Schlichtungsstelle etwa 600 Anträge mit Bezug zum Tagebau Jänschwalde ein, 223 davon seien vom Unternehmen reguliert worden, 350 abgelehnt. „Wir setzen uns mit jedem Antrag auseinander, betonte Koch im Braunkohleausschuss.

Das sehen Stahlberg und das Mitglied im Landesausschuss, René Schuster, anders. Sie sprechen von „pauschalen Ablehnungen“ der Anträge durch das verantwortliche Unternehmen. Viele Fälle - etwa Schäden durch Grundwasserabsenkung - seien aber strittig. Nicht die geringe Fallzahl von Geschädigten sei der Punkt, sondern die Frage, wie viele Fälle zur Schlichtung zugelassen wurden, sagte Stahlberg.

Schuster, auch Bundeschef des Umweltnetzwerkes Grüne Liga, berichtete, dass der Zugang zur Schlichtung für Betroffene schwierig sei. Mitunter seien Menschen schon vorab am Telefon informiert worden, dass sie keine Chance auf Schlichtung hätten, so Stahlberg.

© dpa-infocom, dpa:230915-99-206225/4

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