Ryanair:Gericht in Niederlanden erlaubt den Pilotenstreik

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Ein Sechstel aller Flüge in Europa soll ausfallen. Betroffene Kunden können umbuchen oder bekommen ihr Geld zurück.

Von Jens Flottau, Frankfurt

Am Freitag werden wegen des Streiks wohl etwa 400 von 2000 geplanten Flügen bei Ryanair ausfallen. (Foto: Remko de Waal/AFP)

Niederländische Ryanair-Piloten dürfen wie geplant am Freitag streiken. Das entscheid ein Gericht in Haarlem am Donnerstagabend und wies damit die Forderung der irischen Fluggesellschaft nach einer einstweiligen Verfügung zurück. Die Pilotengewerkschaft der Niederlande hatte einen eintägigen Streik für Freitag angekündigt, um einen Tarifvertrag mit besseren Arbeitsbedingungen zu erzwingen. Die irische Billigfluggesellschaft wollte dies vor Gericht verhindern und ein Streikverbot für die gesamte Sommerperiode erreichen. Gegen den Streik der Vereinigung Cockpit (VC) in Deutschland ist Ryanair hingegen nicht vorgegangen. Die Pilotengewerkschaften haben ihre Mitglieder in fünf Ländern zum Ausstand aufgefordert - in Deutschland, den Niederlanden, Belgien, Irland und Schweden. Voraussichtlich werden rund 400 von 2400 geplanten Ryanair-Flügen ausfallen. Auf den Strecken von und nach Deutschland sind rund 250 Flüge betroffen. Nur die Flüge in Baden-Baden werden planmäßig stattfinden, weil sich die dort stationierten Besatzungen an dem Streik nicht beteiligen wollen. Insgesamt sollen rund ein Drittel aller Passagiere von und zu den deutschen Zielen befördert werden.

Vom Flugausfall betroffenen Kunden können umbuchen oder sich ihre Tickets erstatten lassen, teilte die Airline mit.

"Wir respektieren das Verfahren", sagte Ryanair-Vorstand Peter Bellew mit Blick auf den VC-Ausstand. Es gehöre offenbar zum Narrativ der Gewerkschaft, dass der Streik stattfinden müsse. Ryanair selbst hält ihn für unverhältnismäßig und ungerechtfertigt, denn man habe in den Verhandlungen zuletzt große Fortschritte gemacht und sich besser kennengelernt. Ryanair hat nach eigenen Angaben Ende vergangener Woche ein neues Tarifangebot vorgelegt, das auf Grundlage der Ergebnisse einer fünfstündigen Verhandlungsrunde mit der VC zustande gekommen sei. Die Gewerkschaft kritisiert, dass Ryanair weiterhin nicht bereit sei, Kostensteigerungen zu akzeptieren - einem "Tarifdiktat", das nur bestehende und nicht ausreichende Bedingungen festschreibe, wolle man sich aber nicht beugen.

Ryanair hatte im Dezember 2017 erstmals überhaupt Gewerkschaften als Verhandlungspartner für Tarifverträge anerkannt. Die europäischen Pilotengewerkschaften koordinieren nun ihre Streiks, um den Druck auf das Unternehmen zu maximieren. Ryanair hat angedroht, Flugzeuge und Besatzungen von Irland nach Polen zu versetzen, weil die Auseinandersetzung sich schon jetzt negativ auf die Nachfrage in Irland auswirke. Bellew deutete an, dass solche Maßnahmen auch in Deutschland ergriffen werden könnten, wenn das Geschäft leide. Derzeit sei das nicht geplant.

Eine der VC-Forderungen ist, dass die Airline ihre Piloten künftig nicht mehr gegen ihren Willen von einer Basis auf eine andere versetzen kann, so wie das jetzt für einen Teil der in Dublin stationierten Mitarbeiter geplant ist.

Die Gewerkschaft will zudem die Gehälter der deutschen Ryanair an das Niveau von Tuifly angleichen. Ryanair weist dies zurück, unter anderem mit dem Hinweis, dass Tuifly weit weniger attraktive Arbeitsbedingungen biete und dies durch höhere Bezahlung ausgleiche. Sowohl mehr Geld als auch bessere Arbeitsbedingungen zu fordern, sei nicht realistisch. Bei Ryanair folgen in der Regel auf einen fünftägigen Dienst vier freie Tage.

Die Piloten erfahren indes Unterstützung von anderen Arbeitnehmervertretern. Der stellvertretende Generalsekretär des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB), Peter Scherrer, sagte dem Sender rbb, die länderübergreifende Aktion sei ein Signal an andere Unternehmen, in denen "Arbeitnehmer gegeneinander ausgespielt werden". Die Flugbegleitergewerkschaft UFO teilte mit, der Streik sei ein "letztes legitimes Mittel", um Arbeitgeber zu Zugeständnissen zu bewegen.

© SZ vom 10.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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