Flugverkehr:No-Show-Regel "Schlicht unfair"

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Europäische Verbraucherschützer wollen Airlines, die die sogenannte No-Show-Regel nutzen, zu Änderungen zwingen. Bei den Fluggesellschaften verfällt das Ticket, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde.

Von Jens Flottau, Frankfurt

Die europäischen Verbraucherverbände haben eine breit angelegte Initiative gegen die bei vielen Fluggesellschaften üblichen sogenannten No-Show-Klauseln gestartet. Der europäische Verbraucherverband BEUC forderte die EU-Kommission in einem Brief dazu auf, die Klauseln zu verbieten. Auch auf Länderebene drängt der Dachverband die Fluggesellschaften, die Regelungen zu ändern, KLM Royal Dutch Airlines soll in Griechenland und den Niederlanden verklagt werden.

Und darum geht es: Bei vielen Fluggesellschaften verfällt automatisch auch der Rückflug, wenn ein Passagier den Hinflug nicht angetreten hat. BEUC-Chefin Monique Goyens hält dies für unfair. "Der Passagier hat für die Tickets bezahlt und erwartet, dass er sie auch nutzen kann. Es kann sein, dass man den Hinflug verpasst hat oder eine bessere Möglichkeit gefunden hat, ans Ziel zu kommen. Es gibt keine Entschuldigung für die Fluggesellschaften, dann auch den Rest des Tickets zu stornieren."

Die No-Show-Regel hängt mit der komplexen Art und Weise zusammen, wie Fluggesellschaften Preise bestimmen. Der Preis hängt von einer Unzahl von Faktoren ab, unter anderem dem Zeitpunkt der Buchung und der Streckenführung. Tickets für die einfache Strecke werden oft zu höheren Preisen verkauft als etwa Hin- und Rückflug oder mehrere kombinierte Strecken zusammen. Mit den Klauseln wollen die Airlines unter anderem verhindern, dass Passagiere Billigtickets buchen, aber nur die im Einzelverkauf teurere Route nutzen, während die für sie reservierten Sitze auf den übrigen Strecken nicht mehr zu höheren Preisen vermarktet werden können.

Aber nicht jede Airline verfährt mit den Klauseln gleich. Die Lufthansa, mit weitem Abstand Marktführer in Deutschland, etwa storniert das Ticket nicht, berechnet aber den Flugpreis, der am Tag der Buchung für die tatsächliche Streckenführung fällig gewesen wäre. Wer ein flexibles Ticket hat und den Hinflug nicht angetreten hat, kann sich den Flugpreis ganz erstatten lassen.

Der BEUC kritisiert neben der Existenz der Klauseln auch, dass diese in den Beförderungsbedingungen versteckt seien. Viele Passagiere kreuzten am Flughafen auf und seien schockiert, wenn sie nur einsteigen dürfen, wenn sie ein neues Ticket kaufen oder eine teure Zusatzgebühr entrichten.

© SZ vom 10.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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