Flugausfälle in München:Welche Rechte Passagiere haben

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  • Grundsätzlich steht Reisenden in der Europäischen Union eine Entschädigung zu, wenn Flüge stark verspätet sind oder ausfallen.
  • Die Fluggesellschaft ist zudem für die Beförderung ihrer Passagiere verantwortlich.
  • Die Airlines sind aber nicht zu Entschädigungen verpflichtet, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt vorliegen.

Von Caspar Busse

Grundsätzlich steht Reisenden in der Europäischen Union eine Entschädigung zu, wenn Flüge stark verspätet sind oder ausfallen. Die Reisenden haben nach der EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 Anspruch auf Entschädigung gegen ihre Airline, wenn ein Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat oder annulliert wurde oder wenn die Fluggäste aus einem anderen Grund, etwa wegen Überbuchung, nicht befördert wurden und es keinen zeitnahen Ersatzflug gab.

Gilt das auch für Betroffene des Chaos am Flughafen München am vergangenen Wochenende? Das ist noch unklar und dürfte ein Fall für Juristen werden. Betroffene sollten sich an ihre jeweilige Fluggesellschaft wenden, sagt eine Lufthansa-Sprecherin. Grundsätzlich ist die Fluggesellschaft dafür verantwortlich, dass die Passagiere befördert werden. Die Airlines sind aber nicht zu zusätzlichen Entschädigungen verpflichtet, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt vorliegen. Das sind zum Beispiel unerwartet schlechtes Wetter wie Stürme oder Gewitter, Streiks, etwa von Fluglotsen, oder Flugsicherheitsmängel.

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Die Schuld für die Störungen in München liegt nicht bei den Fluggesellschaften

Letztere könnten hier vorliegen. Das Verschulden für das Chaos am Wochenende lag jedenfalls nicht bei den Fluggesellschaften. Eine Frau war am Samstag unkontrolliert in den Sicherheitsbereich von Terminal 2 gelangt, die Bundespolizei räumte daraufhin das Gebäude und das dazugehörige Satelliten-Terminal. Es fielen 330 Flüge aus, viele weitere waren verspätet. Die meisten Betroffenen waren Kunden der Lufthansa, die das Terminal 2 in München zusammen mit ihren Partnern exklusiv nutzt. Möglicherweise wird Lufthansa nun die Passagiere entschädigen und dann versuchen, sich das Geld vom Flughafen oder den Sicherheitsbehörden zurückzuholen.

Die Höhe der möglichen Ausgleichszahlung richtet sich nach der Flugdistanz und liegt grundsätzlich bei 250 Euro. Bei Strecken von 1500 bis 3500 Kilometern sind es 400 Euro, bei mehr als 3500 Kilometern 600 Euro. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Linien-, Charter- oder Billigflug handelt. Die Regelung gilt für Flüge innerhalb der EU und aus der EU heraus sowie für Fluggesellschaften mit Hauptsitz in der EU. Einige Fluggesellschaften, darunter vor allem Billig-Airlines, zeigen sich bei Beschwerden von Passagieren oft hartnäckig, sind schwer erreichbar oder versuchen, Antragsteller abzuwimmeln. Oft werden Fluggutscheine, Flugmeilen bei einem Bonusprogramm oder ein Upgrade als Entschädigung angeboten. Das muss nicht akzeptiert werden. Wird die Offerte allerdings angenommen, verfallen Entschädigungsansprüche.

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Die Fluggesellschaften sind zudem verpflichtet, bei Verspätungen Verpflegung und bei Bedarf Übernachtungsmöglichkeiten anzubieten, wie jetzt in München geschehen. Passagiere, die eine Pauschalreise gebucht haben, müssen sich an das Reisebüro oder den Reiseveranstalter wenden. Für Streitfälle ist die Schlichtungsstelle Öffentlicher Personenverkehr (SÖP) da, die einen Anstieg von Fluggastbeschwerden verzeichnet. Im Internet sind zudem eine ganze Reihe von Dienstleistern entstanden, die für betroffene Kunden Ansprüche eintreiben, dafür aber eine erhebliche Gebühr verlangen.

© SZ vom 30.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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