Finanzminister:EU schließt weiteres Steuerschlupfloch

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Multinationale Unternehmen sollen künftig nicht mehr Körperschaftsteuern umgehen können, indem sie Unterschiede ausnutzen. Gegen die Steuerflucht-Tricks soll nun eine Liste aller Steueroasen helfen.

Von Alexander Mühlauer, Brüssel

Die EU-Finanzminister haben ein weiteres Steuerschlupfloch für Konzerne geschlossen. Multinationale Unternehmen sollen künftig nicht mehr Körperschaftsteuern umgehen können, indem sie Unterschiede zwischen den Steuersystemen von EU-Staaten und Ländern außerhalb der Europäischen Union ausnutzen. Damit würden Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Bekämpfung der sogenannten Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung umgesetzt, sagte der maltesische Finanzminister Edward Scicluna nach einem Treffen mit seinen Amtskollegen in Brüssel. Malta hat derzeit die EU-Ratspräsidentschaft inne.

Die beschlossenen Neuerungen sollen von 2020 an gelten. Die Regeln bauen auf einer Vereinbarung von 2016 auf. Demnach müssen Konzerne, die in mehreren Ländern aktiv sind, ihre Steuern auch dort zahlen, wo Gewinne tatsächlich anfallen. Dies muss von den EU-Staaten bis Ende 2019 in nationalem Recht verankert werden. Den öffentlichen Kassen entgehen wegen der Steuerflucht-Tricks von Unternehmen Schätzungen zufolge zwischen 50 und 70 Milliarden Euro pro Jahr. Da bei neuen Steuer-Richtlinien in der EU stets alle 28 Staaten zustimmen müssen, gelten Fortschritte als besonders schwierig.

Bei den Bemühungen eine schwarze Liste von Steueroasen zu erstellen, hat die EU erst kürzlich Briefe an insgesamt 92 Länder verschickt. Auch die USA und die Schweiz wurden zum "Dialog" aufgefordert. Auf eben dieser Liste sollen die Namen aller Steueroasen landen, die aus Sicht der Europäischen Union gegen die Prinzipien eines transparenten und fairen Steuerwettbewerbs verstoßen. Staaten wie Panama oder die Britischen Jungferninseln könnten so unter öffentlichen Druck gesetzt werden. Die Liste soll bis Ende des Jahres erstellt werden. Außerdem einigten sich die EU-Finanzminister in der Frage der sogenannten Null-Besteuerung. Bei den Beratungen der europäischen Minister erklärte ein Land, dass null Prozent Steuersatz auch eine Besteuerung sei. Mutmaßlich handelte es sich dabei um Irland oder Großbritannien. Die Null-Besteuerung wird also nicht als Ausrede eines Staates gelten können, um einen Platz auf der Steueroasen-Liste der Europäischen Union zu vermeiden.

© SZ vom 22.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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