Finanzindustrie:Deutsche Bank überweist aus Versehen 21 Milliarden Euro

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Deutsche-Bank-Türme in Frankfurt: Schon wieder wird eine peinliche Milliardenpanne bekannt (Foto: AP)
  • Peinliche Panne für die Deutsche Bank: Ein Mitarbeiter hat Milliarden an eine australische Bank überwiesen - das Geld sollte aber gar nicht dorthin.
  • Erst vor wenigen Wochen hatte ein ähnlicher Vorfall für Aufsehen gesorgt.

Die Deutsche Bank hat 2014 irrtümlich 21 Milliarden Euro an die australische Investmentbank Macquarie überwiesen. Ein Sprecher der Deutschen Bank bestätigte den Fehler. Die zu hohe Überweisung sei aufgrund eines menschlichen Fehlers aufgetreten, zitiert die Nachrichtenagentur Bloomberg eine anonyme Quelle. Ein Kontrollsystem, das mindestens zwei beteiligte Menschen voraussetzt, um Transaktionen einer bestimmten Größe zu prüfen, versagte ebenfalls.

Der Fehler wurde schnell erkannt und es entstand kein finanzieller Schaden, jedoch wurde der Vorfall dem Vorstand und den Aufsichtsbehörden des deutschen Kreditinstituts zur Kenntnis gebracht und löste einen internen Prüfungsprozess aus, so Bloomberg.

Erst vor wenigen Wochen hatte eine 28 Milliarden Euro schwere Fehlüberweisung der Deutschen Bank für Aufsehen gesorgt. Geplant war eine Überweisung in Höhe von 28 Milliarden Yen, das sind rund 257 Millionen Euro. Stattdessen flossen 28 Milliarden Euro auf ein Konto der Deutschen Bank bei der Terminbörse Eurex. Ein finanzieller Schaden sei nicht entstanden.

Was kann eine Privatperson tun, wenn sie versehentlich zu viel überweist? "Man sollte so schnell wie möglich die Bank kontaktieren", sagt Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband. Möglicherweise habe sie die Transaktion noch nicht ausgeführt und ist bereit, sie zu stoppen. Ein Rechtsanspruch besteht darauf aber nicht. Ist das Geld bereits geflossen, empfiehlt der Verbraucherschützer, den Empfänger zu kontaktieren und ihn zu bitten, den zu viel gezahlten Betrag zurückzuüberweisen. Ist der Empfänger nicht bekannt, weil eine falsche Kontonummer verwendet wurde, hat die Bank eine Mitwirkungspflicht, über das Institut des Empfängers das Geld wiederzuerlangen. Allerdings kostet das eine Gebühr. Falls der Verbraucher damit nicht weiterkommt, kann er das Geld vom Empfänger auch einklagen. Dieser hat keinen Anspruch, zu viel überwiesenes Geld zu behalten.

© SZ.de/Bloomberg/Reuters/hf - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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