Finanzen:Grundsteuererklärung: Keine Fristverlängerung in Hessen

Das Wort „Grundsteuer“ erscheint auf der Seite des Online-Steuerportals Elster. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild)

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen will die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung nicht verlängern. Es seien rund drei Viertel der Erklärungen eingegangen, teilte Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) am Dienstag zum Ende der Abgabefrist in Wiesbaden mit. „Eine Fristverlängerung ist angesichts dieser guten Rücklaufquote in Hessen nicht notwendig.“ Boddenberg mahnte aber alle, die noch nicht abgegeben haben, dies bald zu erledigen. Er kündigte ein „persönliches Erinnerungsschreiben“ der Steuerverwaltung nach Ostern an.

Bayern verlängerte am Dienstag die Frist um drei Monate. Ursprünglich hätten die neuen Grundsteuererklärungen bis Ende Oktober 2022 abgegeben werden müssen. Diese Frist war dann aber deutschlandweit bis einschließlich Dienstag (31. Januar) verlängert worden.

„Die Abgabe ist auch nach dem Fristende weiter möglich und nötig“, betonte Boddenberg. Die Rückmeldungen der vergangenen Tage ließen vermuten, dass viele Menschen dran seien und die Erklärungen in den kommenden Tagen und Wochen fertigstellten. „Wer auch nach dem Erinnerungsschreiben noch nicht abgeben sollte, muss damit rechnen, dass die Steuerverwaltung die Angaben schätzt“, kündigte Boddenberg an. „Darauf sollte es niemand ankommen lassen.“

Der Eigentümerverband Haus & Grund Hessen forderte eine Fristverlängerung. Es sei aus Gründen der Gleichbehandlung nicht nachvollziehbar, weshalb einem Abgabeverpflichteten in Bayern mehr Zeit eingeräumt werde als einem Eigentümer in Hessen, teilte der Verband in Frankfurt mit.

© dpa-infocom, dpa:230131-99-426029/3

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