Stuttgart (dpa) - Die Kündigung eines für Anleger lukrativen Bausparvertrags ist heute erstmals Thema in einer Verhandlung vor einem Oberlandesgericht. In Stuttgart geht es um einen mit drei Prozent pro Jahr verzinsten Vertrag, der seit gut zwei Jahrzehnten zuteilungsreif ist - die Bausparerin hätte also Anrecht auf ein Bauspardarlehen, nutzt dies aber nicht. Auch wegen der Niedrigzinsen am Kapitalmarkt hatte Wüstenrot der Sparerin gekündigt, wogegen sie geklagt und in erster Instanz verloren hat.
Finanzen:Erstes Verfahren zu Bauspar-Kündigung vor Oberlandesgericht
Stuttgart (dpa) - Die Kündigung eines für Anleger lukrativen Bausparvertrags ist heute erstmals Thema in einer Verhandlung vor einem Oberlandesgericht. In Stuttgart geht es um einen mit drei Prozent pro Jahr verzinsten Vertrag, der seit gut zwei Jahrzehnten zuteilungsreif ist - die Bausparerin hätte also Anrecht auf ein Bauspardarlehen, nutzt dies aber nicht. Auch wegen der Niedrigzinsen am Kapitalmarkt hatte Wüstenrot der Sparerin gekündigt, wogegen sie geklagt und in erster Instanz verloren hat.
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