Finanzen:Bund und Länder schließen neuen Finanzpakt

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Das Geld wird neu verteilt: Bund und Länder haben sich nach jahrelangen Verhandlungen auf einen neuen Finanzpakt geeinigt. (Foto: Arne Dedert)

Berlin (dpa) - Bund und Länder haben sich nach jahrelangen Verhandlungen auf einen neuen Finanzpakt geeinigt. Vom Jahr 2020 an soll die Umverteilung der Milliarden-Hilfen unter "reichen" und "armen" Ländern sowie zwischen Bund und Ländern neuen Regeln folgen.

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Berlin (dpa) - Bund und Länder haben sich nach jahrelangen Verhandlungen auf einen neuen Finanzpakt geeinigt. Vom Jahr 2020 an soll die Umverteilung der Milliarden-Hilfen unter „reichen“ und „armen“ Ländern sowie zwischen Bund und Ländern neuen Regeln folgen.

Das von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den 16 Ministerpräsidenten nach zähen Schlussverhandlungen in Berlin vereinbarte Paket sieht steigende Hilfen des Bundes vor, aber auch mehr Kompetenzen für den Bund. Bund und Länder sprachen von einem „fairen Kompromiss“ und einem Gewinn für den Föderalismus.

Die Einigung basiert im Wesentlichen auf dem Ländermodell, das eine radikale Neuordnung vorsieht. Der Bund soll ab 2020 den Ländern jährlich gut 9,524 Milliarden Euro Ausgleichszahlungen überweisen. Die Länder hatten knapp 9,7 Milliarden Euro gefordert.

Sie konnten sich auch mit der Forderung nach jährlich steigenden Ausgleichszahlungen des Bundes durchsetzen. Allerdings wird diese Dynamisierung deutlich begrenzt. Nur 1,4 Milliarden Euro sollen an das steigende Aufkommen aus der Umsatzsteuer angepasst werden.

Die Dynamisierung war einer der strittigsten Punkte. Der Bund wollte ursprünglich nur einen Festbetrag von jährlich 8,5 Milliarden Euro pro Jahr zahlen - ohne eine jährlich steigende Kompensation. Die von den Ländern geforderte Dynamisierung bei der Verteilung der Umsatzsteuer fällt geringer aus, die Lasten für den Bund nehmen also weniger stark zu. Der Bund rang den Ländern zudem Kompetenzen ab.

Der neue Finanzpakt wird nach den Worten Merkels die Beziehungen zwischen Bund und Ländern für die nächsten Jahre prägen. Es seien noch Grundgesetzänderungen nötig. Aber nach dieser „Kraftprobe“ und dem Erfolg seien Bund und Länder gewappnet, auch weitere Hürden zu überspringen. „Es war nicht leicht. Aber für die Menschen ... im Lande ist es ein gute Nachricht, dass wir uns geeinigt haben.“ Für den Bund sei wichtig gewesen, dass es nicht nur um Finanzbeziehungen gegangen sei, sondern auch die Zusammenarbeit von Bund und Ländern.

So soll es eine Infrastrukturgesellschaft des Bundes geben, die Investitionen ins Fernstraßennetz in einer Hand bündeln und Reibungsverluste beseitigen soll. Details müssen noch geklärt werden. Der Bund soll auch bei der Digitalisierung stärker mitmischen können, die Steuerverwaltung soll optimiert werden.

Der gemeinsame Stabilitätsrat zur Überwachung der Haushalte soll gestärkt, die Kontrollrechte des Bundesrechnungshofes bei der Verwendung von Bundesmitteln in den Ländern sollen erweitert werden. Investitionen sollen besser gefördert werden. Bei der geplanten Neuregelung des Unterhaltsvorschusses für Kinder sind die Länder den Angaben zufolge aufgeschlossen, die Altersgrenze zu erhöhen und die bestehende Grenze für die Bezugsdauer aufzuheben.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach von einem „fairen Kompromiss“. Damit habe das föderale System in Deutschland seine Handlungsfähigkeit gestärkt. Besonders begrüßte Schäuble, dass es zusätzliche Mittel für Investitionen in Bildung, Schulen und Infrastruktur in finanzschwachen Gemeinden gebe.

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer sagte, dies sei der wichtigste Erfolg für Bayern in seiner Laufbahn. Das mit Abstand größte Geberland muss nach eigenen Angaben künftig 1,35 Milliarden Euro weniger an schwache Länder zahlen. Länder mit unverschuldet hohen Altlasten wie das Saarland und Bremen bekämen Zinshilfen. Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) sagte: „Das ist ein guter Tag für den deutschen Föderalismus“. Auch die ostdeutschen Länder erhielten gute Entwicklungsmöglichkeiten.

Der neue Finanzausgleich soll zunächst bis zum Jahr 2030 gelten. Die Bund-Länder-Finanzbeziehungen mussten neu geregelt werden, weil der bisherige Länderfinanzausgleich und der „Solidarpakt II“ im Jahr 2019 auslaufen. Gegen das System hatten Geberländer geklagt. Die Klagen dürften vom Tisch sein. Zehn Jahre nach der letzten Föderalismusreform werden nun die Finanzbeziehungen neu geordnet.

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