Finanzämter prüfen Einkünfte:Rentner müssen Steuern nachzahlen

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Die Finanzämter können bald die Einkommen Deutschlands Rentnern kontrollieren. Seniorenverbände wehren sich - und warnen vor einer Kriminalisierung der Alten.

Michael Bauchmüller und Felix Berth

Rentner müssen von Oktober an mit genaueren Kontrollen der Finanzämter rechnen. Die Behörden können dann feststellen, ob jemand mehrere Renten erhält, aber keine Steuererklärung abgegeben hat. Der Sozialverband VdK warnte vor der Kriminalisierung der Rentner, die in den letzten Jahren zu wenig gezahlt hatten. Das Finanzministerium kündigte Nachforderungen "mit Augenmaß" an.

Für die Besteuerung von Renten gelten seit dem Jahr 2005 neue Regeln. Demnach ist ungefähr ein Viertel der 16 Millionen Menschen im Alter von mehr als 65 Jahren steuerpflichtig. Allerdings überprüften Finanzbehörden dies bisher nicht genau. Rentner, die Einkünfte aus mehreren Quellen haben - zum Beispiel eine gesetzliche Rente und eine Betriebsrente erhalten -, blieben bei Überprüfungen oft außen vor. Reichten sie keine oder eine unvollständige Steuererklärung ein, bemerkte das Finanzamt das selten.

Demnächst wird sich das ändern. Im Oktober, kurz nach der Bundestagswahl, erhalten die Finanzämter die Daten von 120 Millionen "Rentenbezugsmitteilungen". Damit können sie überprüfen, ob jemand mehrere Renten gleichzeitig bezieht, aber keine Steuererklärung abgibt. Wie viele Einzelfälle in den Finanzbehörden auffallen werden, ist unsicher: Einzelne Schätzungen gingen von fünf Millionen Fällen aus, was das Bundesfinanzministerium zurückwies.

Die Vorsitzende des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, warnte davor, die Betroffenen zu kriminalisieren. Das würde "bei den Rentnern eine enorme Bitterkeit auslösen".

Die meisten wüssten nicht, dass Renten grundsätzlich steuerpflichtig sind, und hätten die neue Rechtslage nicht wahrgenommen. Mascher plädierte für eine "Bagatellgrenze" von 500 Euro, unterhalb derer Finanzbehörden keine Nachforderungen stellen. Das Finanzministerium wies dies zurück, schließlich gebe es Bagatellgrenzen bei anderen Steuerzahlern auch nicht.

Auch der Linkspartei-Fraktionsvize Klaus Ernst kritisierte die Kontrollen. "Dass man die kleinen Rentner angeht, während man mit Milliarden Euro den Banken hilft, ist nicht akzeptabel", sagte Ernst. Aufwand und Ertrag stünden in keinem Verhältnis.

Dagegen verteidigte das Finanzministerium das Vorgehen. "Die große Mehrheit der Rentner, die heute Rente beziehen und daneben keine wesentlichen anderen Einkünfte haben, muss auf die Rente auch weiterhin keine Steuern zahlen", sagte eine Sprecherin am Sonntag in Berlin. Auch würden die Behörden bei der Prüfung der Mitteilungen über den Rentenbezug "mit Augenmaß vorgehen". In welchen Fällen die Finanzämter nachhaken, ab welcher Höhe sie Nachforderungen stellen, bleibt damit im Ermessen der Beamten.

Umstellung seit 2005

Hintergrund der veränderten Besteuerung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002. Damals hatten die Richter die Rechtslage verworfen, weil Beamtenpensionen steuerlich anders behandelt wurden als gesetzliche Renten.

Das Alterseinkünftegesetz sollte dies ab 2005 beheben. Gesetzliche Renten, Lebensversicherungen und Betriebsrenten werden nun als Einkünfte behandelt, die zu versteuern sind. Gleichzeitig bleibt Rentnern, die im Jahr 2008 in Ruhestand gingen, ein steuerfreies Alterseinkommen von gut 16.800 Euro im Jahr; für Ehepaare ist der Betrag doppelt so hoch.

Bei Einkünften unterhalb dieser Summe müssen sie auch keine Steuererklärung abgeben. Im Gegenzug lassen sich Aufwendungen für die Altersvorsorge seither von der Steuer absetzen. Das System wird seit 2005 schrittweise umgestellt.

© SZ vom 03.08.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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