Familienpolitik:Schluss mit Elternunterhalt

Familienpolitik: Werden die Eltern pflegebedürftig, müssen die Kinder mitunter für sie zahlen. Aber nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.

Werden die Eltern pflegebedürftig, müssen die Kinder mitunter für sie zahlen. Aber nur bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze.

(Foto: Dominik Lange/Unsplash)

Nur wer mehr als 100 000 Euro brutto im Jahr verdient, muss für die Pflege von Mutter oder Vater aufkommen.

Von Berrit Gräber

All die Jahre mussten wohlhabende Kinder das Sozialamt fürchten: Reichten Rente und Vermögen ihrer pflegebedürftigen Eltern im Heim nicht mehr aus, bat die Behörde sie zur Kasse. Das neue "Angehörigen-Entlastungsgesetz" hat diese Praxis nun beendet. Seit Jahresbeginn gilt: Kaum jemand muss mehr Elternunterhalt zahlen. Nur Gutverdiener mit Jahreseinkommen von mehr als 100 000 Euro brutto sind noch in der Verantwortung. Was zählt, ist nur noch der Verdienst, nicht mehr das Vermögen der Kinder oder Schwiegerkinder. Die Folge: Kinder können ihre Zahlungen jetzt erst mal einstellen, wie Jörn Hauß, Fachanwalt für Familienrecht aus Duisburg, erklärt.

Zur SZ-Startseite
Eltern mit Kind

ExklusivUnterhalt
:Heil will Familien von behinderten Kindern entlasten

Der Arbeitsminister will Angehörige nur noch dann an den Pflegekosten der Sozialämter beteiligen, wenn sie mehr als 100 000 Euro im Jahr verdienen. Die Mehrkosten für den Staat könnten hoch sein.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: