All die Jahre mussten wohlhabende Kinder das Sozialamt fürchten: Reichten Rente und Vermögen ihrer pflegebedürftigen Eltern im Heim nicht mehr aus, bat die Behörde sie zur Kasse. Das neue "Angehörigen-Entlastungsgesetz" hat diese Praxis nun beendet. Seit Jahresbeginn gilt: Kaum jemand muss mehr Elternunterhalt zahlen. Nur Gutverdiener mit Jahreseinkommen von mehr als 100 000 Euro brutto sind noch in der Verantwortung. Was zählt, ist nur noch der Verdienst, nicht mehr das Vermögen der Kinder oder Schwiegerkinder. Die Folge: Kinder können ihre Zahlungen jetzt erst mal einstellen, wie Jörn Hauß, Fachanwalt für Familienrecht aus Duisburg, erklärt.
Familienpolitik:Schluss mit Elternunterhalt
Nur wer mehr als 100 000 Euro brutto im Jahr verdient, muss für die Pflege von Mutter oder Vater aufkommen.
Von Berrit Gräber
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